Am gestrigen Mittwoch hat das Grazer Oberlandesgericht die erstinstanzlichen Freisprüche der angeklagten Identitären in den Hauptanklagepunkten bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Ersturteil Berufung eingelegt.
Mit “Mafia-Paragraph” gegen Patrioten vorgegangen
Im Juli letzten Jahres mussten sich 17 Sympathisanten und Mitglieder der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) wegen mutmaßlicher Bildung einer kriminellen Vereinigung, Verhetzung, Sachbeschädigung und Nötigung sowie in einem Fall wegen Körperverletzung verantworten. Nach zehn Verhandlungstagen und heftigen verbalen Attacken des Staatsanwaltes gegen die Angeklagten, endete der Prozess in den Hauptanklagepunkten mit Freisprüchen. Lediglich in zwei Fällen von Sachbeschädigung, Körperverletzung und Nötigung sah der Richter die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als erwiesen an.
Blamage für Grazer Staatsanwaltschaft
Nach einer darauf folgenden Berufung der Staatsanwaltschaft musste sich das Grazer Oberlandesgericht mit dem Urteilsspruch vom letzten Juli auseinandersetzen. Und die Berufungsverhandlung endete am gestrigen 23. Jänner mit dem gleichen Ergebnis wie der erste Prozess vor einem halben Jahr. Vom Richter hieß es dazu, dass man die Identitäre Bewegung nicht gut finden müsse, sie aber keine Bewegung sei, die darauf abziele, Verhetzung oder schwere Sachbeschädigung zu begehen.
Eine deftige Niederlage für die Grazer Staatsanwaltschaft, die unbescholtene junge Menschen wie Schwerverbrecher verfolgen ließ und sich den Vorwurf einer Gesinnungsjustiz gefallen lassen muss.
Angeklagte finanziell schwer geschädigt
Im Zuge der Ermittlungen führte man bei den Angeklagten Hausdurchsuchungen durch, beschlagnahmte Computer und fror alle Bankkonten der “Verdächtigen” ein. Damit konnten sie nicht einmal mehr Miete, Strom oder Gas bezahlen oder einer Angestellten den Lohn überweisen. Den Co-Vorsitzenden der Identitären Bewegung, Martin Sellner; spürte die Polizei gar an seinem Urlaubsort per Telefon-Ortung auf, um ihn zum Verhör vorzuführen.
Was bleibt, sind horrende Anwaltskosten, auf denen die Angeklagten sitzen bleiben und ebenso nicht geringe Verfahrens- und Ermittlungskosten, die der Steuerzahler berappen muss.
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