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Auch Deutschland zahlt fleißig Geld an Familien. Türkische Kinder in Deutschland stehen – gefolgt nach deutschen Staatsbürgern – an der Spitze.

31. Jänner 2019 / 15:56 Uhr

Deutsches Kindergeld: Wieviel an Ausländer geht – Türken profitieren stark

In Österreich gibt es bekanntlich eine Debatte über die Indexierung der Familienbeihilfe, also die Anpassung der Lebenshaltungskosten für Kinder an die Bedürfnisse des jeweiligen Mitgliedstaates, wo sie wohnen. An dieser Stelle soll ein Vergleich mit Deutschland unternommen werden. Denn auch Deutschland hat ähnliche Probleme wie Österreich, wenn es darum geht, die dortigen Familienleistungen ins Ausland zu überweisen.

Die erforderlichen Daten liegen für das Jahr 2017 jedenfalls für beide Staaten vor. Wobei die Daten aus Österreich für ein ganzes Jahr zusammengefasst werden, die deutschen Werte beziehen sich auf einen Monat, weshalb leichte Schwankungen möglich sind. Die Leistungen werden schließlich für viele Jahre für ein Kind bezahlt. Unzensuriert führt in Folge deutsche Daten getrennt vom Dezember 2018 und dem Jänner 2019 an.

Deutschland zahlt Vielfaches mehr als Österreich

Österreich hat aufgrund der entsprechenden EU-Verordnung 883/2004 im Jahr 2017 29.395 Kindern, die in insgesamt 29 europäischen Staaten wohnen, entweder die volle Familienbeihilfe oder eine Differenzzahlung überwiesen. Unser nördlicher Nachbar musste im Dezember 2017 für 249.437 Kinder, die nicht in Deutschland ihren Wohnsitz hatten, Kindergeld bezahlen. Dazu zählen auch Staaten wie die USA, Kanada und die Türkei.

Für jene, die sich wundern, warum etwa auch für Kinder in die Türkei (877) eine Leistung überwiesen wurde, muss man wissen, dass Deutschland ein Abkommen mit diesem Staat hat. Wer es genau nachlesen will: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei gilt das Abkommen über Soziale Sicherheit vom 30.4.1964 (BGBl. 1965 II S. 1169 ff.) in Kraft getreten am 1.11.1965 (BGBl. II S. 1588) i. d. F. des Zusatzabkommens vom 2.11.1984 zur Änderung des Abkommens (BGBl. 1986 II S. 1040 ff.) in Kraft getreten am 1.4.1987 (BGBl. II S. 188).

Hat ein Kind seinen Aufenthalt in der Türkei, dann besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die antragstellende Person Arbeitnehmer im Sinne des deutsch-türkischen Abkommens über soziale Sicherheit ist. Das Kindergeld beträgt in diesem Fall für das 1. Kind aktuell 5,11 Euro, für das 2. Kind 12,78, für das 3. und 4. Kinde 30,68 Euro und ab dem 5. Kind 35,79 Euro. In der Türkei werden aktuell keine Familienleistungen gezahlt, die dem deutschen Kindergeld entsprechen, heißt es. Laut einem Medienbericht soll die Türkei angeblich 10 Euro monatlich bezahlen. Sollte die Türkei in ferner Zukunft Mitglied in der EU werden, dann ändern sich die Zahlungen aus Deutschland schlagartig.

Österreich hat Türkei-Abkommen gekündigt

Österreich hat mit der Türkei kein Abkommen. Entsprechende Regelungen sind bereits im Jahr 1996 gekündigt worden. Folglich muss Österreich keinen Cent in die Türkei überweisen, wenn dort ein Kind lebt, aber sich einer der Elternteile in Österreich aufhält. Lebt das Kind allerdings in Österreich und ist dort zu einem Elternteil haushaltszugehörig, muss Österreich natürlich zahlen, so wie es bei allen Kindern im Land der Fall ist.

Österreich zahlt mehr an Deutschland als umgekehrt

Österreich hat für 2.687 Kinder, die in Deutschland leben, die volle Familienbeihilfe überwiesen. Das tritt ein, wenn der Elternteil in Österreich arbeitet, der andere Elternteil, der mit dem Kind in Deutschland lebt, nicht. Umgekehrt musste Deutschland sein Kindergeld nur an 1.706 Kinder in Österreich zahlen. Wer also meint, dass Österreich aufgrund er EU-Verordnung 883/2004 sich Geld erspart, der irrt sich in Bezug auf Deutschland jedenfalls gewaltig.

Nun aber wieder zurück nach Deutschland. Einem aktuellen Monatswert vom Jänner 2019 wiederum kann entnommen werden, dass Deutschland an 9.355.513 berechtige Eltern gesamt ein Kindergeld bezahlt hat. 7.716.412 haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Die restlichen 1.639.101 Berechtigten haben ausländische Staatsbürgerschaften, die zum Großteil 43 Staaten konkret zugeordnet werden können. Mehr als 433.000 Berechtigte allerdings entfallen dabei auf die “übrigen Staaten”, die nicht konkret bekannt gegeben wurden. Mit dabei sind auch NATO-Angehörige und Rheinschiffer.

Türkische Kinder in Deutschland an der Spitze

Es geht gesamt um 15.556.813 Kinder. 287.608 davon wohnen nicht in Deutschland. Und bei jenen ausländischen Kindern, die in Deutschland wohnen, sticht die Türkei besonders heraus. Für 571.532 Kinder wurde Geld bezahlt. Es folgen 163.498 polnische Kinder, die in Deutschland wohnten und 122.288, die vermutlich in Polen ihren Wohnsitz hatten. Gesamt sind es 285.794 polnische Kinder. Heiße Kandidaten sind außerdem Rumänien (155.096), Italien (138.030), Serbien (127.682), Kroatien (110.582) oder Bulgarien (90.625).

Die Höhe des Kindergeldes hängt davon ab, in welchem Land sich ein Kind aufhält. Ist der Aufenthalt in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz gegeben, so steht das deutsche Kindergeld in voller Höhe zu, das heißt für das 1. und 2. Kind aktuell 194,00 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und für jedes weitere Kind 225,00 Euro.

Aktuell hat Deutschland 3.150.810.959 Euro an Familienleistungen im Monat Jänner 2019 überwiesen. Davon erfolgten 33.491.965 Euro auf ausländische Konten. Hochgerechnet auf das ganze Jahr zahlt Deutschland fast 38 Milliarden Euro an Kindergeld. Fast 400 Millionen gehen demnach an ausländische Konten. Hier von Umverteilung zu sprechen, darf freilich nicht erlaubt sein.

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