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Am Landesgericht Wien stand heute jene “Wiener Zeitung”-Redakteurin vor Gericht, die im Sommer 2017 eine Abschiebung gewaltsam verhindern wollte.

1. Feber 2019 / 19:50 Uhr

Staatszeitungs-Journalistin wollte mit Gewalt Tschetschenen-Abschiebung verhindern – Prozess

Normalerweise schreiben Journalisten, wenn sie einem vermeintlichen oder echten Übelstand auf die Spur kommen. Dass sich Journalisten mit Körperkräften gegen gerichtlich angeordnete Polizeimaßnahmen wehren, kommt allerdings eher selten vor, schon gar nicht, wenn sie im Dienste der Republik Österreich stehen. Aber es gibt Ausnahmen – eine davon sorgte im Sommer 2017 für Schlagzeilen.

Großvater attackiert Polizisten mit Rollstuhl

Ende Juli 2017 sollte es in einem Gemeindebau in Wien-Donaustadt zur Abschiebung einer achtköpfigen tschetschenischen Familie gemäß Dublin-Abkommen nach Polen kommen. Als die Fremdenpolizei die Wohnung betrat, versuchte zunächst der Großvater der sechs Kinder (58), einen der Polizisten mit seinem Rollstuhl zu behindern, wobei der Beamte zu Boden gerissen und verletzt wurde (gegen den Tschetschenen läuft ein eigenes Verfahren).

Journalistin mischt sich rabiat in Amtshandlung ein

Wenig später traf die 51-jährige Lebensgefährtin des rabiaten Großvaters ein und begehrte lautstark Einlass. Zunächst bezeichnete sie sich als “Freundin” der Familie, als dies nichts nützte, brüllte sie, sie sei Journalistin und habe “verdammt noch einmal” das Recht, eingelassen zu werden. Schließlich versuchte die Redakteurin der Wiener Zeitung Ines S. (Herausgeber der Wiener Zeitung ist das Bundeskanzleramt, damals noch tiefrot) mit Gewalt, die Wohnungstür aufzudrücken.

Eine Beamtin (29) versuchte wiederum mit aller Kraft, die Tür zuzudrücken, um die tumultartige Situation nicht noch weiter eskalieren zu lassen, doch die tobende Ines S. zerkratzte ihr zuerst den Unterarm, kam dann zu Sturz und soll versucht haben, die Polizistin ins Bein zu beißen.

Sechs Monate bedingt – nicht rechtskräftig

Wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung stand die bis dahin unbescholtene Frau Redakteur heute, Freitag, vor dem Wiener Straflandesgericht. Das Urteil – sechs Monate Haft bedingt auf drei Jahre –  ist noch nicht rechtskräftig, da sich S. drei Tage Bedenkzeit erbat und die Staatsanwaltschaft noch keine Erklärung abgab, wie auch der ORF berichtet.

Nach wie vor für das Bundeskanzleramt tätig

In der Mitarbeiter-Liste der Wiener Zeitung ist Ines S. nach wie vor als aktive Außenpolitik-Redakteurin angeführt. Angeblich soll sich der damalige Kanzleramtsminister Thomas Drozda für den Verbleib der Mitarbeiterin eingesetzt haben – behauptete zumindest Ex-Chefredakteur Reinhard Göweil., der im Oktober 2017 wegen eines vergleichsweise geringfügigeren Vorwurfes (ohne Gerichtsverfahren bzw. Schuldspruch) aus dem Unternehmen entfernt worden war.

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