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Handelsverband zeigt Umweltverschmutzung durch Amazon und Co auf.

5. Feber 2019 / 16:00 Uhr

Internationaler Onlinehandelsmüll belastet österreichische Altpapierentsorgung

Der Österreichische Handelsverband schlägt in Sachen Umweltschutz Alarm. Durch den internationalen Onlinehandel wird die österreichische Altpapierentsorgung massiv belastet. So sind nicht weniger als zwei Drittel der Altpapiertonnen mit Warenkartons gefüllt. Während österreichische Händler sich an die einschlägigen Abfallwirtschaftsgesetze zu halten haben, werden diese von internationalen Onlinehändlern häufig ignoriert, wie der Handelsverband aufzeigt:

Jeder Unternehmer, der in der Österreich Verpackungen in Verkehr setzt, hat bestimmte Verpflichtungen zu erfüllen. Aber nicht nur die inländischen Hersteller, Importeure und Abpacker (Unternehmen, die Waren für den Weiterverkauf verpacken) unterliegen der Verpackungsverordnung. Auch Versandhändler ohne Sitz in Österreich, die Waren direkt an österreichische Letztverbraucher liefern, werden vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasst.

Konkret müssen die erwähnten Akteure für das Inverkehrsetzen von Verpackungen an private Endverbraucher pro Kilo Verpackungsmaterial einen bestimmten Betrag bezahlen – das sog. “Entpflichtungsentgelt”. Mit diesem Entgelt wird u.a. die Verwertung und Entsorgung der Verpackungen finanziert. Abgewickelt wird das Ganze über “Sammel- und Verwertungssysteme” wie die ARA, für die eine Systemteilnahmepflicht besteht.

Handelsverband fordert Vollzug einer Haftung durch Onlinehändler

Um hier faire Wettbewerbsbedingungen und ein für alle gerechtes und nachhaltiges Abfallwirtschaftssystem zu schaffen, fordert der Handelsverband daher für Online-Händler wie Amazon oder Alibaba eine Haftung:

Die Rechtslage ist also klar. Auch Online-Händler aus anderen EU-Staaten sowie aus Drittstaaten sind von den nationalen Regelungen umfasst. Doch die Realität sieht anders aus: Vor allem Online-Händler aus dem asiatischen Raum nehmen an keinem Sammel- und Verwertungssystem teil und entrichten somit auch kein Entpflichtungsentgelt.

Plattformbetreiber wie Amazon oder Alibaba sollen für die nicht entrichteten Entpflichtungsentgelte ihrer Marktplatzhändler haften, sofern diese an keinem nationalen Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen oder nachweislich ihrer Entpflichtung nicht nachkommen.

Das Aufzeigen von Verstößen gegen österreichische Abfallwirtschaftsstandards durch Amazon und Co ist ein weiterer Mosaikstein in der Wettbewerbsauseinandersetzung durch den Österreichischen Handelsverband.

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