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24. Mai 2009 / 09:56 Uhr

Universitätsgesetz: Was die Regierung verheimlichen wollte

Die Regierung wollte die Reform des Universitätsgesetztes im Eilzugstempo durch Ministerrat und Parlament bringen – ohne Begutachtungsverfahren. Es sei ja nur ein Reförmchen, wurde argumentiert. Nachdem mir das 59(!) Seiten starke "Reförmchen" (hier als PDF-Download) aus dem Wissenschaftsministerium zugespielt wurde, sind mir die Gründe für die Geheimniskrämerei schlagartig klar geworden.

In Wahrheit ist das nämlich eine Mega-Reform, die bei weitem nicht beim Organisationsrecht halt macht, sondern auch das Studienrecht sowie die Fachhochschulen und Privatuniversitäten mit einschließt. Die schlimmsten negativen Befürchtungen werden bei weitem übertroffen. Einige Beispiele:

1.) Die Studiengebühren werden von 363 Euro auf 450 Euro pro Semester erhöht – also um satte 24 Prozent. Die Ausnahmeregelungen sind überaus kompliziert gestaltet mit einem Guthaben von ECTS-Punkten. Es ist daher zu befürchten, dass wesentlich mehr Studenten als bisher Studiengebühren zahlen müssen.

2.) Der Zugang zum Studium wird weiter erschwert. Ins Universitätsrecht werden umfangreiche Regelungen über die Zulassung zu den Bachelor- oder Masterstudien aufgenommen. In letzter Konsequenz bedeutet das, dass jede Universität eine maximale Hörerzahl für die einzelnen Studien festlegen und in den Studieneingangsphasen nach Lust und Laune aussieben kann.

3.) Die Professoren verlieren massiv an Einfluss. Die Professoren-Mehrheit im Senat ist nicht mehr vorgesehen. Anstatt dessen wird wieder auf eine Viertelparität zugesteuert (Professoren, Studenten, Mittelbau, sonstiges Universitätspersonal).

Es ist aus Sicht von Wissenschaftsminister Hahn verständlich, dass er diese Reform noch bis zum Ende der ÖH-Wahlen geheim halten wollte, sind doch für die Studenten wieder massive Verschlechterungen enthalten, vor allem bei den Studiengebühren und bei der Zulassung. Dennoch ist es eine Frechheit, eine derart umfassende Reform ohne Begutachtung durch die Beschlussgremien boxen zu wollen.

Ich fordere daher alle Betroffenen zu einer "öffentlichen Begutachtung" auf. Schreiben Sie Ihre Beurteilung der Universitätsgesetz-Reform – hier über die Kommentarfunktion, übers Kontaktformular oder per Mail an [email protected] !

Hier ein kleines Gustostückerl aus dem Gesetzesentwurf als Gradmesser für die Sorgfalt, mit der man sich der Materie offenbar gewidmet hat:

45. § 22 Abs. 9 lautet:
“(9) Der Universitätsrat hat mit den Mitgliedern des Rektorates eine gemeinsame Zielvereinbarung abzuschließen. Die in der Zielvereinbarung festgelegten Ziele sind nicht durchsetzbar.”

Immerhin eine klare Aussage. Ansonsten ist die Reform über weite Teile schwer verständlich, kompliziert und miteinander teilweise widersprechenden Regelungen ausgestattet. Hier der erste Kommentar eines Beamten aus dem Wissenschaftsministerium, der verständlicherweise nicht namentlich genannte werden möchte:

"Ich fürchte, dass in Hinkunft alle Universitätsangehörigen 2/3 ihrer Zeit damit verbringen müssen,  unlesbare Gesetze und Verordnungen zu studieren, Berichte zu schreiben, Formulare auszufüllen, wirklichkeitsfremde Indikatoren zu beachten, sich Evaluationen von sach- und ortsfremden Personen zu unterziehen und generell in Pseudoaktivitäten zu ersticken, die in keiner wie immer gearteten Weise geeignet sind, die Performance und Qualität von Lehre, Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchsförderung zu verbessern, ja im Gegenteil diese eigentlichen Kernaufgaben der Universitäten nur behindern."

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