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Kämpfer der “Internationalen Revolutionären Volks-Guerilla Einheiten” im Syrischen Bürgerkrieg an der Tabqa-Talsperre. Bald in Deutschland?

10. Feber 2019 / 14:33 Uhr

CDU- und FDP-Politiker wollen IS-Kämpfer aus syrischen Gefängnissen nach Deutschland holen

Große Sorge bereitet offensichtlich das Wohlergehen von IS-Terroristen in syrischen Gefängnissen, wenn sie einen deutschen oder französischen Pass besitzen. So wurde vergangene Woche bekannt, dass Frankreich erwägt, dutzende französische Staatsangehörige, die sich der Terrorgruppe “Islamischer Staat” angeschlossen hatten, heimzuholen, berichtet der Spiegel. Und dort kann man auch über die Ambitionen heimischer Politiker lesen, es der Grand Nation gleichzutun.

“Wir können nicht von anderen Ländern erwarten, dass sie Gefährder aufnehmen, die wir abschieben wollen, und uns gleichzeitig weigern, deutsche IS-Terroristen aus Syrien zurückzunehmen”, sagt etwa CDU-Innenpolitiker Armin Schuster. Und der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae stößt ins gleich Horn, wenn er meint: “Wir können die Gefährlichkeit dieser Menschen in deutschen Gefängnissen besser in den Griff bekommen.”

Irreführung mit plumpen Argumenten

Das klingt im ersten Moment sogar schlüssig, die Perfidie derartiger Forderungen offenbart sich erst bei näherer Betrachtung und zeigt einmal mehr, mit welch geschickten Argumenten der Politiker die aktive Abholung und Rückführung von Islamiten begründen will: Denn zwischen “nicht aufnehmen” und “abholen” ist ein gewaltiger Unterschied. Denn niemand verlangt beispielsweise von afrikanischen Staaten, dass sie ihre kriminelle Landsleute aus Deutschland per Privatjet abholen sollen. Man verlangt von ihnen höchstens, dass sie den Herrschaften die Ein-, oder besser die Heimreise in ihre Heimatländer nicht verweigern mögen. Würde hingegen ein syrisches Flugzeug in Deutschland landen, um kriminelle deutsche Staatsangehörige abzuladen, wäre eine Nichtrücknahme selbstverständlich undenkbar.

In vielen Fällen kein Haftbefehl in Deutschland möglich

Und auch die Argumentation des FDP-Mannes ist mit einem Schönheitsfehler behaftet, wenn er meint, wir können die Gefährlichkeit dieser Menschen in deutschen Gefängnissen besser in den Griff bekommen. Mittlerweile diskutieren laut Spiegel Fachleute aus dem Innen-, Justiz- und Außenressort mehrmals anhand von Gefangenendossiers die Frage, ob man den IS-Rückkehrern in Deutschland überhaupt einen Prozess machen könne. In mehreren Fällen soll die Beweislage gut sein, bei anderen fehlen offenbar noch Belege, die für einen Haftbefehl reichen. Das heißt nichts anderes, dass extrem gefährliche Islamisten dann, anstatt in syrischen Gefängnissen gut aufgehoben zu sein, hier auf feinen Fuß gesetzt werden müssen und sofort in den Genuss üppiger Sozialleistungen kommen.

Rückkehr im Privatjet?

Abschließend erhebt sich noch die Frage, wie man gedenkt, die Leute nach Deutschland zu überstellen. Per Linienflug wird das wohl kaum möglich sein. Man wird einmal mehr tief in die Tasche des Steuerzahler greifen, um entsprechende Flugzeuge zu chartern, die dann neben den “Heimkehrern” mit einem ganzen Stab von Begleitpersonal in Syrien abheben werden. Kosten spielen da natürlich keine Rolle – gespart wird hier bei heimischen Rentnern.

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