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Am 17. November um 15 Uhr soll der Verleger Götz Kubitschek an der Universität Wien einen Vortrag halten.

5. November 2023 / 11:45 Uhr

Untersagung von Kubitschek-Vortrag: Entscheiden die Grünen, wer sprechen darf?

Es ist ganz normal, dass linken Politikern, Publizisten oder Aktivisten an der Universität Wien eine Bühne geboten wird. Egal ob es die grüne Nationalratsabgeordnete Faika El-Nagashi ist, die über Ausländerintegration spricht, oder ob es Florian Klenk, Chefredakteur der linken Zeitschrift Falter ist, der sogar eine Vorlesung über Journalismus hält: Angebote linker Vortragender gibt es zuhauf.

Undemokratische grüne Forderung sofort umgesetzt

Am 17. November plante der „Ring freiheitlicher Studenten“ (RFS) einen Vortrag mit dem rechten Publizisten Götz Kubitschek, und sofort waren die Gesinnungsüberwacher zur Stelle. Die grüne Nationalratsabgeordnete Eva Blimlinger forderte umgehend die Absage der Veranstaltung.

Die Universität Wien kam der „Aufforderung“ umgehend nach und kündigte den Vertrag mit dem RFS einseitig. Die Veranstaltung wurde untersagt.

Vertrag aufgekündigt

„Einen Skandal“, ortet die Bundesobfrau des RFS, Gudrun Kofler, und betont:

Wir haben einen Vertrag mit der Universität Wien und Verträge sind einzuhalten.

Götz Kubitschek ist ein anerkannter Verleger, der auch schon bei „Talk im Hangar 7“ zu Gast war. Der RFS ist eine offizielle Studentenorganisation, die mit Mandat im Studentenparlament der ÖH vertreten ist. Die Untersagung der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen sei daher „pure Willkür“ und zeige, wie schlecht es um die Meinungsfreiheit an unseren Hochschulen tatsächlich steht“, sagt die Tirolerin.

Verfassung schützt Meinungsäußerungsfreiheit

So entscheidet offensichtlich eine Nationalratsabgeordnete der grünen Regierungspartei darüber, wer an einer Hochschule sprechen darf oder nicht. „Hier werden die Meinungsfreiheit und der Wissenschaftsdiskurs willkürlich eingeschränkt. Das ist ein unglaublicher Skandal, gegen den wir vorgehen werden“, erklärt die RFS-Vorsitzende Kofler. Sie kündigte rechtliche Schritte zur Durchsetzung der gemäß Bundesverfassung geltenden Versammlungs- und Meinungsfreiheit an.

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