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Der Beginn des EU-Dokuments, das die EU-weite Umsetzung des Migrationspakts beschreibt.

12. März 2019 / 12:00 Uhr

EU-Kommission dementiert Plan zur EU-weiten Durchsetzung des UN-Migrationspaktes

Das ungarische öffentliche Fernsehen berichtete am 9. März über ein brisantes Dokument des juristischen Dienstes der EU-Kommission. Darin ist von einer Umsetzung des UN-Migrationspaktes in der gesamten EU die Rede. Der Pakt sei unter anderem aufgrund des Vertrags von Lissabon für alle Mitgliedsstaaten gültig, egal, ob sie den Pakt angenommen haben oder nicht.

Dem Schriftstück zufolge soll der UN-Pakt in die EU-Gesetzgebung einfließen. Alle Mitgliedsstaaten sollen bei der Umsetzung helfen und es sollen dafür Mittel aus dem Budget der EU verwendet werden. Ungarn protestierte sofort heftig und verlangte eine Offenlegung aller derartigen Pläne der EU-Kommission.

Sprecher der EU-Kommission kennt Dokument nicht

Am 11. März bat eine ungarische Journalistin in einer Pressekonferenz einen Sprecher der EU-Kommission, Margaritis Schinas, um eine Stellungnahme zu dem Dokument. Schinas sagte, er wisse nicht, welches Schriftstück gemeint sei. Die Kommission sei ein großes Haus, in dem sehr viel gesagt und geschrieben werde. Diese ständig entstehenden Dokumente würden nicht den Standpunkt der Kommission wiedergeben.

Standpunkt der EU-Kommission: Niemandem wird der Pakt aufgezwungen

Danach erklärte der Sprecher den offiziellen Standpunkt der EU-Kommission zum UN-Migrationspakt: Der Pakt sei rechtlich nicht bindend, er habe keine Auswirkungen auf nationales oder internationales Recht. Jeder Staat könne frei entscheiden, ob er an der Umsetzung mitwirken möchte. Bei dieser Gelegenheit lobte Margaritis Schinas auch den Pakt: Dieser würde keinesfalls Anreize für illegale Migration schaffen, sondern diese vielmehr bekämpfen. Der Pakt richte sich außerdem gegen die Schlepperei.

Tatsächlich steht am Beginn des Dokuments “Meinung des juristischen Dienstes”. Dabei ist eine Fußnote angebracht, in der steht, dass es sich um eine “Rechtsauskunft” (legal advice) handelt, die nur für die genannten Adressaten bestimmt ist. Das Schriftstück spiegelt somit nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Kommission wieder, sondern nur den von deren juristischem Dienst. Dass sich die Kommission früher oder später der Meinung ihrer eigenen Fachleute anschließen könnte, ist jedoch zweifellos eine berechtigte Sorge.

Hochrangige Adressaten

Am Beginn des Dokuments, das auf den 1. Februar datiert ist, sind die vier Adressaten aufgeführt. Es handelt sich um hochrangige EU-Beamte, deren Einfluss in der EU-Kommission beträchtlich sein dürfte:

  • Stefano Manservisi: Generaldirektor der Generaldirektion “Internationale Kooperation und Entwicklung” der EU-Kommission
  • Paraskevi Michou: Generaldirektorin der Generaldirektion “Migration und Inneres” der EU-Kommission
  • Lotte Knudsen: Exekutivdirektorin für Menschenrechte, globale und multilaterale Fragen beim Europäischen Auswärtigen Dienst
  • Joao Vale de Almeida: Botschafter der EU bei den Vereinten Nationen

Ungarischer Politiker: “Es gibt keine Schublade in Brüssel, in der kein Einwanderungsplan steckt”

Aus Ungarn kam am 11. März weitere scharfe Kritik an der EU-Kommission. Staatssekretär Csaba Dömötör sagte im ungarischen Parlament, es gebe in Brüssel keine Schublade, in der nicht ein Plan zur Förderung der Einwanderung stecken würde. Unnötig viele Bürokraten und undurchsichtige Lobbyistengruppen würden Entscheidungen über die Köpfe der Menschen hinweg treffen, die Tore Europas öffnen, ohne zu fragen. So sehe es aus, wenn in der offenen Gesellschaft Entscheidungen getroffen würden. Dieses Vorgehen sei alles, nur nicht demokratisch.

Dömötör wies auch daraufhin, dass Ungarn in den vergangenen Wochen die Öffentlichkeit bereits über sieben Pläne der EU zur Förderung der Einwanderung informiert habe. Diese sind Gegenstand der aktuellen Kampagne der Fidesz zu EU-Wahl. Das Dokument des juristischen Dienstes wiege so schwer, dass es es achter Punkt in diese Liste aufgenommen werden könnte.

Rat der EU soll das Dokument am 18. März behandeln

Ungarn hat beantragt, dass das Dokument in einer Sitzung des Rates der EU am 18. März besprochen wird und die Kommission bei dieser Gelegenheit dazu Stellung nimmt.

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