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Der Prozess gegen die ehemalige grüne Abgeordnete Sigrid Maurer muss in der ersten Instanz wiederholt werden.

12. März 2019 / 15:19 Uhr

Prozess um Ex-Grüne Sigrid Maurer: OLG Wien hebt Verurteilung auf

Am 9. Oktober wurde die ehemalige grüne Abgeordnete Sigrid Maurer wegen übler Nachrede und Kreditschädigung (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen. Sie hatte öffentlich behauptet, der Inhaber eines Bier-Geschäfts in Wien-Josefstadt hätte ihr obszöne Nachrichten geschrieben. Vom ORF bis zum Standard war ihr die gesamte heimische Mainstream-Presse zur Seite gesprungen – und Albert L. “erntete” Drohanrufe, Beschädigungen am Privatauto, der Auslage und der Hausmauer seines Geschäfts, Morddrohungen und existenzbedrohenden Umsatzeinbruch.

Nun hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) die Verurteilung Maurers aufgehoben, und das erstinstanzliche Verfahren muss wiederholt werden.

Parteiischer Richter

Der Geschäftsmann hatte schon beim ersten Verfahren beklagt, dass der Richter nicht neutral, sondern auf Seiten Maurers war. Aufgrund der Beweislage hatte er aber “keine andere Wahl, als Maurer schuldig zu sprechen”.

Genau hier hakt das OLG ein. Es bestünden Bedenken gegen die Beurteilung des Erstgerichts, wonach Maurer der Wahrheitsbeweis nicht gelungen sei, dass wirklich der Geschäftsmann die obszönen Nachrichten versendet hatte. Es wäre “nicht ausreichend gewürdigt worden, dass die Nachrichten immerhin vom Computer und vom Facebook-Account des Privatanklägers versendet wurden”. Dass stichhaltige Beweise vorliegen, die den Geschäftsmann klar entlasteten, wird von Seiten des OLG anscheinend ignoriert. Unzensuriert hatte diese Beweise nach eigenen Recherchen exklusiv veröffentlicht.

Zweifel am Rechtsstaat

Der geschädigte Geschäftsmann erklärt zu den neuesten Entwicklungen rund um seinen wirtschaftlichen Ruin: “Es ist unfassbar. Ich war ein unpolitischer Mensch und glaubte an unseren Rechtsstaat, aber jetzt muss ich erkennen, dass die Justiz durch und durch politisch agiert. Dass mein Beweis meiner Unschuld geringer geachtet wird als der nicht geleistete Beweis von Frau Maurer, zeigt, dass man heute nicht mehr davon ausgehen kann, dass man Recht bekommt, wenn man Recht hat. Das sind bedenkliche Entwicklungen in unserem Land. Und immer profitieren davon die Grünen. Das ist doch auffällig.”

Gleiche Faktenlage – gleiches Ergebnis

Adrian Hollaender, der Rechtsanwalt des geschädigten Geschäftsmanns, hofft dennoch auf den Sieg von Rechtsstaat und Gerechtigkeit im neuen Rechtsgang: “Dem Gericht wurden im ersten Rechtsgang schon einmal die Fakten dargelegt, und das Gericht hat daraufhin der Klage von Albert L. stattgegeben. Mein Mandant wird das Gleiche auch im zweiten Rechtsgang tun und ist daher zuversichtlich, dass das Gericht bei gleicher Faktenlage zum gleichen Ergebnis gelangen wird.”

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