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Das EU-Gesetz, das regelt, wieviel ein Staat an Familienleistungen in einen anderen Staat exportieren muss, ist widersprüchlich.

20. März 2019 / 13:00 Uhr

Kindergeld nach Polen: Wie viel muss Deutschland wirklich bezahlen?

Unzensuriert.at hat sich immer wieder mit der EU-Verordnung 883/2004 beschäftigt, die auch regelt, dass Familienleistungen von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat bezahlt werden müssen. Dabei sind wir auf Widersprüchlichkeiten gestoßen, die bis dato jede Menge Fragen offenlassen.

Bekannt ist, dass Deutschland Unsummen an Kindergeld nach Polen überweisen muss. Im Dezember 2017 gab es 102.947 anspruchsberechtigte Kinder, die in Polen leben. Zwar zählt Polen zu jener Nation, die das meiste Kindergeld aus Deutschland erhält. Allerdings geht das meiste Geld an Kinder mit türkischer Staatsbürgerschaft. Der Großteil dieser Kinder wohnt in Deutschland. Insgesamt haben 589.254 türkische Kinder das deutsche Kindergeld erhalten. Bei polnischen Kindern liegt die Anzahl bei 258.375.

Volles Kindergeld oder nicht?

Unter anderem stellt sich aber die Frage, ob Deutschland sein Kindergeld in voller Höhe nach Polen überweisen musste oder ob es sich um eine verminderte Differenzzahlung handelt. Man muss folgendes wissen: In Polen ist das dortige Kindergeld einkommensabhängig. Das monatliche Pro-Kopfeinkommen darf umgerechnet 154 Euro nicht übersteigen. Ansonsten bekommen man das polnische Kindergeld von mindestens 22 Euro (maximal 31 Euro) nicht.

Folgendes Beispiel angenommen: Der Vater arbeitet in Deutschland und kommt auf netto 1.500 Euro. Die Mutter arbeitet in Polen und kommt netto auf 100 Euro monatlich. Die EU-Verordnung besagt, dass Polen vorrangig zuständig ist und seine Familienleistung zuerst bezahlen muss. Deutschland müsste eine Differenzzahlung überweisen, damit die Familie auf die Höhe des deutschen Kindergeldes kommt. Das polnische Kindergeld wird aber nicht bezahlt, wenn die Eltern mehr als 154 Euro verdienen. Wird das Einkommen beider Elternteile berücksichtigt, so müsste Polen kein Kindergeld bezahlen, Deutschland wiederum sein Kindergeld in voller Höhe. Die EU-Verordnung besagt aber, dass ein Elternteil nun den Rechtsvorschriften eines Staates unterliegen darf. Für den Vater müssten daher die Rechtsvorschriften Deutschlands gelten und nicht die von Polen. Doch Polen muss gemäß seinen nationalen Rechtsvorschriften das Einkommen beider Eltern berücksichtigen. Was gilt jetzt?

Die Frage: Wie regeln jene Staaten die EU-Verordnung, bei denen die Familienleistungen an die Einkommenshöhe der Eltern gekoppelt sind? Der Großteil der EU-Mitgliedstaaten sieht eben einkommensabhängige Familienleistungen vor.

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