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Für einen Chemnitzer wurde die Duldung des Schwerstkriminellen Farhad A. (Bild) zum tödlichen Verhängnis.

2. April 2019 / 15:13 Uhr

Unfassbares aus “Geheimakte Chemnitz”: Messer-Killer war geduldeter Intensivtäter

Man könnte Stunden damit zubringen, in seiner Polizeiakte zu lesen. Der 22 Jahre alte Iraker Farhad A. mit letzter bekannter Meldeadresse “09235 Burkhardtsdorf, Asylunterkunft” in Sachsen verfügt über ein dickes Strafregister. Und das, obwohl er nur zweieinhalb Jahre in Deutschland gelebt hat, berichtet Focus Online, nachdem Mitarbeiter des Magazins Gelegenheit hatten, vertrauliche Ermittlungsakten einzusehen, die eine Serie bisher unbekannter Details und Hintergründe zeigen.

Farhad A. hatte bereits 2017 einen Mann niedergestochen, ehe er am frühen Morgen des 26. August 2018 im sächsischen Chemnitz auf offener Straße den Tischler Daniel H. ermordete. Der Täter hätte zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Das Verbrechen hat in weiterer Folge Demonstrationen empörter Bürger ausgelöst, die von der Regierung abwärts dann so dargestellt wurden, dass “Hetzjagden” von “Nazis” auf unschuldige Ausländer stattgefunden hätten. Als der Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, klarstellte, dass diese Unterstellungen nicht der Wahrheit entsprechen, wurde er von Merkel aus dem Amt entlassen.

Schutzsuchender als extrem brutal beschrieben

Zurück zum Killer, der sich inzwischen abgesetzt hat und per internationalem Haftbefehl gesucht wird. Vermutlich sucht er jetzt in seiner irakischen Heimat, von wo er “schutzsuchend” zu uns kam, “Schutz” vor deutscher Strafverfolgung. Focus Online hat den “Werdegang” von Farhad A., der am 11. Januar 2016 nach Deutschland kam und kurz darauf Asyl beantragte, nachverfolgt. Entstanden ist ein Bild, das sich aus vielen bisher unbekannten Einzelteilen nach Aussagen von Freunden und Bekannten, Einschätzungen von Asylheim-Mitarbeitern, Erkenntnissen staatlicher Stellen, Protokollen von Polizei- und Justizbehörden und Schilderungen von Opfern diverser Gewalttaten zusammensetzt.

Und die haben es in sich: Haufenweise sind Taten in seinem Ordner verzeichnet wie:

> Körperverletzung,
> Drogenhandel,
> Diebstahl,
> Hausfriedensbruch,
> Sachbeschädigung,
> Beleidigung,
> Bedrohung,
> Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Auch ein in der Öffentlichkeit bisher unbekannter Fall von gefährlicher Körperverletzung findet sich in der Liste: Die oben erwähnte Messerattacke aus dem Jahre 2017.

Bekanntschaft mit Terroristen

“Glück” hatte da noch eine deutsche Frau: Sie wurde “nur” dadurch bereichert, indem er ihr ins Gesicht spuckte. Dass er angeblich sogar mit dem Terroristen Dschaber al-Bakr, der den Berliner Flughafen in die Luft sprengen wollte, sympathisierte, rundet das Bild ab.

Der Schutzsuchende wird von Personen, die ihn kennen, als unberechenbar, rücksichtslos, ohne Gnade und ohne Gefühle beschrieben. Und “er mache alles platt, was ihm im Weg steht”. In einem Polizeibericht über Farhad A. ist all das in einem einzigen Satz gebündelt: “Er ist wegen seines Auftretens allgemein gefürchtet.” Und nicht ohne Grund steht im Haftbefehl: “Vorsicht, der Verdächtige könnte bewaffnet sein!”

14 Alias-Identitäten und Klage gegen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Spiegel Online wirft auch die Frage auf, warum die deutschen Behörden nicht reagiert haben, nicht eingeschritten sind. Wie kam der Mann, der über 14 Alias-Identitäten verfügte, überhaupt nach Deutschland, und warum durfte er bleiben? Am 11. Januar 2016, nach seiner “Flucht” über die Türkei, Griechenland, Mazedonien und Serbien und Bezahlung von 2.500 US-Dollar an Schlepper, traf der Schutzsuchende in Deutschland ein und stellte umgehend einen Asylantrag.

Den zog er aber sogleich zurück, um ihn 2016 erneut stellen. Offensichtlich dann in “nachgebesserter” Version unter NGO-Anleitung. Das erklärt auch, warum der Iraker überhaupt in der Lage war, gegen den Bescheid des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Februar 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz zu erheben. Ein Monat zuvor hatte nämlich das BAMF den Asylantrag des “Flüchtlings” abgelehnt und fügte hinzu: “Abschiebungsverbote liegen nicht vor.”

Kuscheljustiz und lasche Behörden ermöglichten Aufenthalt und indirekt Mord

Trotz seines von vornherein aussichtslosen Asylantrags durfte Farhad A. in Deutschland bleiben – zumindest bis zum 12. Juli 2018. Einen Tag später lief seine Duldung ab, fortan war er ohne Aufenthaltstitel. Obwohl er kein Recht mehr hatte, in Deutschland zu leben, unternahmen die Behörden laut einem Polizeivermerk keinerlei Anstrengungen, den hochkriminellen Iraker abzuschieben, berichtet Focus Online weiter. Und das Gericht traf bis zum Messerattentat im August 2018 keine Entscheidung. Farhad A. blieb in Chemnitz – tödlich für Daniel H.

Am 9. Oktober 2018 wurde das Verfahren dann eingestellt – weil der Kläger “nach unbekannt” verzogen ist. Bleibt zu hoffen, dass es dabei bleibt und dass er nicht mit einer 15. Identität erneut hier “schutzsuchend” aufkreuzt.

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