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Sogar Mädchen mit Zöpfen seien laut Amedeu-Antonio-Stiftung verdächtig. Nun erteilt das Gericht der Organisation eine Abfuhr.

24. April 2019 / 09:00 Uhr

Niederlage vor Gericht: Amadeu-Antonio-Stiftung wollte Meinungsfreiheit verbieten

Wochenlang war eine umstrittene Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung in deutschen Kindergärten das Thema Nummer eins. Darin stellt die Organisation etwa die Behauptung auf, dass Mädchen mit akkurat geflochtenen Zöpfen oder Buben mit guter sportlicher Kondition und sittsamem Benehmen aus “rechten” Haushalten kommen müssten. Damit nicht genug, werden laut dem Schreiben alle Eltern dazu aufgefordert, solche “Beobachtungen” zu melden (!) und sogenannte “rechte” Eltern anzupatzen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Stiftung nun aber in die Schranken, wie auch die Neue Züricher Zeitung berichtet.

Stiftung pachtet Deutungshoheit

Es ist ein kleiner Sieg für alle Kritiker, die lautstark gegen das Infoheftchen protestierten. Der Schaden ist und bleibt allerdings groß, wurde die Broschüre doch über Wochen hinweg diskutiert und aufgelegt. Zu den schärfsten Ablehnern der Spitzelanleitung zählte neben der AfD auch der CDU-Vizebürgermeister und Jugenddezernent Falko Liecke in Berlin-Neukölln. Sie alle rieten den Kindergärten davon ab, die Broschüre zu nutzen. Leider mit mäßigem Erfolg.

Weil es der Stiftung nämlich ganz und gar nicht passte, dass Liecke in einer Presseaussendung meinte, die politische Einstellung würde Erzieher und andere Eltern nichts angehen, klagten die Herausgeber auf Unterlassung.  Sie meinten vor Gericht, Liecke habe seine Kompetenzen überschritten.

Kleiner Sieg für Meinungsfreiheit

Das Gericht gelangte zu dem Schluss, dass jegliche Kritik “weder wahrheitswidrige Tatsachenangaben noch unvertretbare Wertungen” enthalte. Just diese Meinungsfreiheit wollte die Amateu-Antiono-Stiftung jedoch sogar mittels Klage verbieten. In der Feststellung des Verwaltungsgerichts heißt es zudem weiter, dass Liecke – vermutlich so wie jeder andere – sich sehr wohl zu der Broschüre äußern dürfe.

Stellungnahme bliebt aus

Da bekannt ist, dass die Stiftung sehr gerne vor Gericht geht, um unliebsame Meinungen zu unterbieten, boten wir natürlich die Möglichkeit zur Stellungnahme und forderten in einem Schreiben freundlich dazu auf. Leider traf binnen der uns gesetzten Frist keine Antwort ein.

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