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Bekanntschaft: Eckart Ratz (2. v.l.) neben “Falter”-Chefredakteur Florian Klenk bei der NÖ Rechtsanwaltskammertagung.

22. Mai 2019 / 10:16 Uhr

Bundespräsident Van der Bellen gibt Innenministerium wieder in ÖVP-Hand

Mit der Bestellung von Ex-OGH-Präsident Eckart Ratz zum neuen Innenminister verlässt Bundespräsident Alexander Van der Bellen das von ihm 2017 postulierte Prinzip, dass Justiz- und Innenministerium (BMI) nicht in der Hand einer Partei sein dürfen. Jetzt findet wieder eine massive parteipolitische Machtkonzentration bei Polizei und Justiz statt, die der ÖVP unter Sebastian Kurz alle Hebel in die Hand gibt. Van der Bellen hat also seine eigenen Prinzipien in dieser Frage gebrochen.

Kommt Kloibmüller zurück?

Manche internen Beobachter des gegenwärtigen Postenschachers am Ballhausplatz rechnen sogar damit, dass Michael Kloibmüller, Kabinettschef des wegen Korruption verurteilten Ex-ÖVP-Innenministers Ernst Strasser und anderer ÖVP-Innenminister, wieder ins BMI zurückkehrt, um als politischer Berater oder sogar Kabinettschef den neuen Innenminister zu führen. Im BVT-Untersuchungsausschuss musste sich Kloibmüller einige unangenehme Fragen gefallen lassen.

Ratz machte Karriere im schwarzen Justizministerium

Ratz kommt aus einer dunkelschwarzen Familie aus Vorarlberg. 1994 kam er ans Oberlandesgericht Wien und arbeitete sich in weiterer Folge im Obersten Gerichtshof (OGH) hinauf. Im Jahr 2012 wurde er unter ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl Nachfolger der jetzigen Neos-Abgeordneten Irmgard Griss als Präsident des Obersten Gerichtshofs. Der 65-jährige Ratz ist eigentlich seit 30. Juni 2018 in Pension.

Rüge für Ratz durch den OGH-Disziplinarsenat

In höchsten Justizkreisen ist man jedenfalls gespannt, wie der ÖVPler Ratz den Innenminister unter Anleitung von Kurz und Co. in den nächsten Wochen und Monaten anlegen wird. Laut Kurier erteilte der Disziplinarsenat des OGH (Ds25/13) unter Vorsitz der Vizepräsidentin Ilse Huber dem OGH-Präsidenten im März 2014 eine Rüge, weil er “unzulässigen Druck auf unabhängige Richter” ausgeübt haben soll. Es geht um die vor allem unter Anwälten kritisierte Praxis der Bestellung von Sachverständigen in Gerichtsverfahren, die Ratz für verfassungsmäßig bedenklich hält. Das sehen aber etliche seiner 16 Strafrichter anders, woraus sich ein Disput entwickelte, den Ratz mit einenm Überprüfungsantrag der Richter durch den Disziplinarsenat beenden wollte. Gelöst ist die umstrittene Gutachter-Frage bis heute nicht.

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