Dank der Aufdeckerarbeit eines privaten Blogs, der “eu-infothek” (EUI), und unzensuriert, konnten bereits mutmaßliche zwei Hintermänner des illegalen “Ibiza-Videos” lokalisiert werden. Wieso nicht die hochsubventionierten Mainstreammedien oder der selbsternannte Aufdecker eines Wiener Provinzblattes diese demokratiepolitisch höchst wichtige Aufgabe übernehmen, lässt an der “vierten Macht” im Staat zweifeln. Aufgedeckt wird immer nur, wenn es politisch opportun ist.
Zwielichte Rolle des Justizministeriums
Dass die Mainstreammedien eine politische Agenda verfolgen, sei ihnen als private Firmen zugestanden. Wieso aber das “unabhängige” Justizministerium hier nicht agiert, ist ein Skandal. Laut Medienberichten wird ein “Anfangsverdacht geprüft”. Wie lange noch? Bis mögliches Beweismaterial vernichtet wurde?
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker fordert in einer Presseaussendung Bundeskanzler Sebastian Kurz und Justizminister Josef Moser auf, dass sie wegen Verdunkelungsgefahr für sofortige Ermittlungen sorgen müssen:
In diesem Fall besteht höchste Verdunkelungsgefahr, involvierten Personen darf nicht die Zeit gegeben werden, mögliches Beweismaterial vor allem auch in Richtung der Auftraggeber verschwinden zu lassen. Ich fordere daher Bundeskanzler Kurz und Justizminister Moser dazu auf, sofort dafür zu sorgen, dass die Behörden Ermittlungen gegen alle bisher bekannt gewordenen mutmaßlichen Drahtzieher einleiten. Es kann nämlich nicht sein, dass der ehemalige Vizekanzler Strache durch dieses kriminell erstellte Video zu Fall gebracht wurde und der Bundeskanzler sowie der Justizminister hier einfach zuschauen, zumal die Drahtzieher dieses Videos mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung offensichtlich auch Wahlbeeinflussung betreiben wollen
Drahtzieher gehören in Untersuchungshaft
Eine Untersuchungshaft darf vom Gericht verhängt werden, wenn gegen den Beschuldigten Ermittlungen durchgeführt werden oder Anklage erhoben worden ist und der Beschuldigte einer bestimmten Tat dringend verdächtig ist. Zusätzlich muss für die Verhängung der Untersuchungshaft einer der folgenden Haftgründe vorliegen: Fluchtgefahr oder
Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr (z.B. Beeinflussung von Mitbeschuldigten, Beseitigung von Beweisen). Somit sind alle Voraussetzung für eine Inhaftnahme der Drahtzieher gegeben. Wann klicken die Handschellen?
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