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Innenminister Kickl (Symbolbild: Innenministerium Wien) wies die Polizeidirektionen an, über tatverdächtige Ausländer zu informieren – wird das nun gekippt?

29. Mai 2019 / 12:51 Uhr

Will Innenminister Ratz Kickls Transparenz-Erlass zur Ausländer-Kriminalität wieder kippen?

Will die Übergangsregierung aus “Experten” nun wieder zurück in die Zeiten des schwarz-roten Stillstands? Der Nachfolger Herbert Kickls, Eckart Ratz, prüft laut Standard nun eine Verordnung Kickls, die für mehr Transparenz bei der medialen Berichterstattung über Ausländerkriminalität sorgt. Welchen Sinn eine solche “Prüfung” haben soll, verrät Ratz allerdings nicht, hatte eben diese Regelung für eine bundesweit einheitliche und umfassende Informationspflicht durch die Landespolizeidirektionen gegenüber Journalisten und Bürgern gesorgt.

Es geht um Herkunft und Aufenthaltsstatus krimineller Ausländer

Auch wenn die Nennung der Nationalität bei Tatverdächtigen und Kriminellen in Österreich bisher nicht grundsätzlich verboten war, sondern nach den Richtlinien des Presserats im Ermessensspielraum der berichtenden Journalisten lag, wurde in den heimischen Medien oft der Aufenthaltsstatus und die Herkunft kriminelle Ausländer nicht genannt. So wurde gerne die Nationalität ganz verschwiegen und die Tatsache, dass es sich um Ausländer oder Asylanten handelt – die nicht selten illegal im Land aufhältig sind – unter den Tisch fallen gelassen.

Für die linksliberale Presse lag es nahe, z.B. aus einem Afghanen mit Wohnsitz in Wien einen “Wiener” zu machen; Bei eingebürgerten Migranten kann bis jetzt noch ganz offen von “Österreichern” geschrieben werden, ohne über den Migrationshintergrund eines solchen Kriminellen mit “Migrationshintergrund” berichten zu müssen.

Polizei Wien nannte jahrelang keine Herkunft der Täter

Die Polizeidirektion Wien etwa hatte es jahrelang verabsäumt, die Herkunft von Tatverdächtigen zu nennen. Daran interessierte Journalisten mussten in jedem einzelnen Fall mühsam nachrecherchieren – oder, wenn dazu keine Zeit oder Lust vorhanden war, eben nicht darüber berichten. Per 1. Mai wurden nun alle Landespolizeidirektionen dazu verpflichtet, über Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus von Verdächtigen zu berichten. Damit wurde Bürgern und Journalisten die Möglichkeit gegeben, sich bei Bedarf über die Presseaussendungen der Polizei (polizei.gv.at/Presse) über die Kriminalität unter Ausländern zu informieren, ohne sich auf die oft lückenhafte Berichterstattung von Standard, Kurier, ORF und Co. verlassen zu müssen.

Ist Minister Ratz wirklich ein “unabhängiger Experte”?

Der aktuelle Bundesminister für Inneres stellt diesen Erlass nun auf den Prüfstand: So berichtet oe24, dass der Medienerlass, der für mehr Transparenz für die Österreicher sorgt, nun “evaluiert” werden soll. Sollte der Erlass nun gekippt werden, würde Eckart Ratz der Öffentlichkeit deutlich zeigen, auf welcher Seite er steht.

Die Unabhängigkeit des Juristen Ratz wird jedenfalls immer wieder in Frage gestellt. Der ehemalige Richter machte in einem schwarzen Ministerium Karriere: 2012 wurde er unter ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl Präsident des Obersten Gerichtshofes (OGH). Auch der OGH hatte seine Bedenken mit Ratz: Der Disziplinarsenat des Gerichtshofes erteilte Ratz bereits eine Rüge, weil er “unzulässigen Druck auf unabhängige Richter” ausgeübt haben soll (unzensuriert berichtete).

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