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1. Dezember 2010 / 10:47 Uhr

Terrorgesetz kommt vorerst nur abgespeckt

Anti-Terror-PolizistGroßer Erfolg der Petition gegen das geplante Terrorismus-Präventionsgesetz. Waren zuerst vier gesetzliche Formulierungen gegen terroristische Aktivitäten vorgesehen, die sich in der ursprünglichen Fassung praktisch gegen jeden Bürger gewendet hätten, so hat der Nationalrat in seiner Sitzung am Dienstag nur einen Paragrafen – diesen dafür mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Nur die Grünen stimmten dagegen.

Anti-Terror-PolizistWie schon zuvor im Justizausschuss, wurde im Parlament im Rahmen des „strafrechtlichen Kompetenzpakets" eine Handhabe gegen Teilnehmer an Terrorcamps geschaffen. Der neue Paragraf 278e des Strafgesetzbuches soll ab 2011 die „Ausbildung für terroristische Zwecke“ mit bis zu zehn Jahren Haft sanktionieren. Österreicher, die sich beispielsweise in einem islamistischen Terrorcamp ausbilden lassen, drohen dann fünf Jahre Haft. Konkret liegen dem Innenministerium Aufzeichnungen über Personen vor, die Kontakt zu verdächtigen Netzwerken im Ausland unterhalten. Wie viele das sind, ist allerdings unbekannt, da der Verfassungsschutz noch keine Zahlen veröffentlicht hat. In Deutschland sind etwa 200 behördlich erfasste Absolventen von Terrorcamps registriert, 100 von ihnen sind bereits wieder in die Bundesrepublik zurückgekehrt.

Nötig wurde das Präventionsgesetz aufgrund eines Übereinkommens des EU-Rats zur Verhütung von Terrorismus, welches bereits am 1. April diesen Jahres in Kraft trat und eines entsprechenden Rahmenbeschlusses, der bis zum 9. Dezember 2010 umzusetzen gewesen wäre. Ursprünglich hatte das Justizministerium darin noch drei weitere Regelungen vorgesehen, die aufgrund des öffentlichen Druckes schrittweise gekippt wurden. Die „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ (§278f), die „Aufforderung sowie das Gutheißen von terroristischen Straftaten“ (§282a) sowie ein neuer Verhetzungsparagraf.

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Damit wäre allerdings klar gegen die Meinungsfreiheit verstoßen worden. Journalisten, Vereine und selbst einfache Bürger wären Gefahr gelaufen, entweder als „terroristische Organisation“ kriminalisiert oder wegen Verhetzung zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt zu werden. Sogar Blondinenwitze oder unangenehme Wahrheiten über die Herkunft von kriminellen Drogendealern hätten darunter subsumiert werden können.

Foto: Lee Cannon / Flickr

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