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Peter Pilz im Wohlfühlkreis mit Stephanie Krisper (Neos) und Kai Jan Krainer (SPÖ) bei einer der zahllosen Pressekonferenzen.

17. Juni 2019 / 11:50 Uhr

Peter Pilz kann nur noch chronische Gastritis vor Prozessflut nach Politiker-Aus retten

Es wird immer enger für den Liste-Jetzt-Gründer Peter Pilz. Werner Kogler von den Grünen will mit ihm keine Wiedervereinigung, wie er in der Tiroler Tageszeitung sagte. Und als ziemlich sicher gilt, dass Pilz bei der Wahl im September aus dem Nationalrat fliegt. Letzten Umfragen zufolge liegt die Liste Jetzt bei nur einem Prozent Wählerzustimmung.

Alte, lukrative Politikerpension

Was bedeutet das für Peter Pilz? Um den 65-jährigen Langzeitabgeordneten, der noch den Luxus der alten, lukrativen Politikerpension genießt und zudem eine billige Gemeindewohnung in Wien-Kaisermühlen sein Zuhause nennen darf, braucht sich keiner Sorgen machen. Pekuniär geht es ihm auch nach dem Politiker-Ende mehr als gut, doch wie sieht es mit seiner Gesundheit aus?

“Bauchweh” vor Gerichtsverhandlung

Wir erinnern uns: Pilz ließ im Juni 2018 – angeblich wegen “Bauchweh” – einen “Üble-Nachrede”-Prozess am Landesgericht in St. Pölten platzen. Eine wieder aufgeflammte Gastritis hatte dem Vernehmen nach verhindert, dass der zu diesem Zeitpunkt nicht durch Immunität geschützte Politiker im Gerichtssaal erschien.

Nur wenige Stunden später aber die Wunderheilung: Gesund und munter verkündete Peter Pilz in einer Pressekonferenz, wieder ins Parlament einzuziehen. Mit der Übernahme des politischen Mandats ging nicht nur ein fettes Gehalt einher, sondern auch ein gewisser Schutz vor Strafverfolgung.

Prozessflut nach Politiker-Aus

Doch was passiert, wenn Peter Pilz im September sein politisches Aus hinnehmen muss? Dann geht nicht nur der Prozess nach der Klage von Staatsanwalt Hans-Peter Kronawitter wegen übler Nachrede in St. Pölten weiter, sondern Pilz drohen dann weitere heikle Verfahren:

Die Beamten des Bundesamtes für Asyl zeigten Pilz an, weil er sie in einem Facebook-Video zu einem Abschiebefall des “amtlichen Mordversuchs” beschuldigt hatte. Klagsgrund ist ebenfalls “üble Nachrede”.

Am 1. Juni 2018 ging beim Verfassungsgerichtshof eine weitere Anzeige gegen Pilz wegen “versuchten Mandatskaufs” in der Causa Martha Bißmann ein. Pilz soll versucht haben, sie mit Aussicht auf einen gut honorierten Posten in der Liste Pilz dazu zu bewegen, ihr Nationalrats-Mandat abzugeben.

Auch in den Causae “Ekis” und “Natascha Kampusch” droht Pilz Ungemach wegen angeblich verbotener Veröffentlichung aus geheimen Akten. Ein entsprechender Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft ging bereits ans Justizministerium.

Droht Wiederholungstäter gar Gefängnis?

Wirklich unangenehm könnte es für den Ex-Grünen werden, wenn er mehrere der anhängigen Verfahren verliert und irgendwann ein Richter zur der Ansicht gelangt, dass es aus generalpräventiven Gründen angezeigt sei, den Wiederholungstäter einzusperren. Voraussetzung dafür ist freilich, dass Peter Pilz gesund bleibt und die Gastritis nicht wieder aufflammt, ja sogar chronisch wird, um bei den Prozessen teilnehmen zu können.

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