Medialer Knalleffekt in der Causa “Ibiza-Video” oder eine falsche Fährte? Wie das Wirtschaftsnachrichtenmagazin Trend in seiner jüngsten Ausgabe berichtet, soll sich der berühmt-berüchtigte Steuerstraftäter Werner Rydl in einer Selbstanzeige an die Staatsanwaltschaft vom 25. Mai 2019 der Finanzierung bzw. Urheberschaft in Bezug auf das “Ibiza-Video” bezichtigen. In der Eingabe an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gibt er die Entstehungskonten für das Video mit 264.377 Euro an. Gleichzeitig hat er seine Urheberrechte der Bundesfinanzverwaltung übertragen, der er laut eigenen Angaben bis zu elf Millionen Euro aus früheren Finanzstrafvergehen schulden würde.
Die dazu vom Trend kontaktiere Staatsanwaltschaft gab wegen laufender Ermittlungen keine diesbezüglichen Informationen über die Echtheit der von Rydl behaupteten Angabe.
Rydl soll Kontakte zu Anwalt Ramin M. gehabt haben
Weiteres behauptet Rydl, dass er Kontakte über den Wiener Rechtsanwalt Ramin M. gehabt habe, wobei er mit einer Gruppe um M. regelmäßig kooperiert habe und auch einschlägige Aktionen finanziert habe. Das “Ibiza-Video” soll Rydl laut eigenen Angaben gegenüber dem Trend angekauft, aber nicht ursächlich in Auftrag gegeben haben.
Einer Weitergabe oder gar Veröffentlichung habe er allerdings niemals zugestimmt oder diese veranlasst. Gleichzeitig stellte er allerdings seine Gegnerschaft zur FPÖ und HC Strache dar, und gab zu, dass er bei einem Amtsantritt Straches als Bundeskanzler, das Videomaterial veröffentlicht hätte. Die Geschichte wird jedenfalls immer geheimnissvoller und auch die Rolle von Tal Silberstein oder von einzelnen Personen im Umfeld der ÖVP bleibt im Fokus interessierter Beobachter.
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