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In Nordrhein-Westfalen zwingen die ersten Schulen jetzt die Schüler zu verpflichtender Teilnahme an “Klima-Demos”.

20. Juni 2019 / 19:44 Uhr

NRW: Schulen zwingen Schüler, mit ihren Lehrern an “Klima-Demos” teilzunehmen

Die Schulkonferenz der Gesamtschule Gartenstadt in Dortmund hat sich für eine offizielle Zusammenarbeit mit den Organisatoren von “Fridays for Future” ausgesprochen. Sie ist die erste Schule in NRW, die sich bewusst nicht nur klar für die Demonstrationen ausspricht, sondern diese auch aktiv unterstützt. Das Teilnehmen an den Aufmärschen ist somit kein Schulschwänzen mehr, vielmehr zeige “dieses gute Signal deutlich, dass Schule, Schüler und Eltern an einem Strang ziehen, statt in der Klimaschutzfrage Gräben zu ziehen”, erklärt die Leiterin der Gesamtschule Gartenstadt, Bettina Roska-Hoffmann, gegenüber wz.de.

Die Schule setze sich schon lange für ökologische Nachhaltigkeit ein und bette das Thema in die Unterrichtsgestaltung ein. Die Schulleiterin präzisiert das:

Es haben auch Schüler in der Vergangenheit an den Demos teilgenommen – im Klassenverband, mit den Lehrern.

Aus unerlaubtem Schulschwänzen wird “schulische Exkursion”

Die Dortmunder Schule steht mit ihrer bedenklichen Vorgangsweise nicht alleine da. Noch besorgniserregender ist der Umstand, dass ein im Prinzip illegales Verhalten nicht nur legalisiert, sondern sogar verpflichtend verordnet wird, etwa auch in der “GesamtSchule Kürten”, ebenfalls in NRW. Dort wurde die Teilnahme an einer “Fridays für Future”-Demonstration am 14. Juli 2019 verpflichtend angeordnet. In einem Schreiben an die Eltern und Erziehungsberechtigten heißt es:

Wir treffen uns morgens um 08:00 Uhr an der S-Bahn-Station Bergisch Gladbach, um von dort aus nach Köln zu fahren, wo die Demonstration in der Innenstadt stattfinden und bis ca. 13:30 Uhr dauern wird. Beachten Sie bitte, dass eine schulische Exkursion verpflichtend für die teilnehmenden Schüler ist und ein Fernbleiben entschuldigt werden muss. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Exkursion.

Rechtstaat ausgehebelt – Weisungen des Ministeriums ignoriert

Die jetzt verpflichtenden Besuche der Demonstrationen sind somit kein “Schulschwänzen” mehr – im Gegenteil, eine Nichtteilnahme daran wäre das. Damit widersetzen sich die Schulen der Kritik von NRW-Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP). Aus dem Ministerium kamen mehrere Schreiben, die die Schulen zu hartem Vorgehen gegen demonstrierende Schüler aufforderten, berichtet die genannte Zeitung weiter.

Dank “Greta-Jugend”: Grüner Höhenflug und Panik vor Klimawandel

Es zeigt sich somit deutlich, dass die angeblich “spontanen Demos” sehr wohl nicht nur perfekt durchorganisiert sind, sondern jetzt auch einen “offiziellen” und legalen Charakter annehmen sollen und wohl auch werden. Es handelt sich dabei offensichtlich um eine politische Agenda mit dem Ziel, die Grünen weiter zu stärken und den Klimawandel in einer geradezu hysterischen Form als die existenzbedrohende Gefahr für Europa darzustellen. Die “Greta-Jugend” rückte bei Umfragen die unkontrollierte und illegale Masseninvasion von Migranten als bisherige Hauptsorge vom ersten auf den zweiten Platz.

Auch die Aufnahmebereitschaft für weitere “Flüchtlinge” soll den Jugendlichen eingeimpft werden: Der neue “Schutzsuchende” wird der “Klimaflüchtling” sein. In Österreich gibt es bereits den ersten: einen Somalier.

Diktaturartige Aufmärsche statt sachlicher Diskussion

Dass es in totalitären Systemen durchaus gängige Praxis war, Kinder und Jugendliche verpflichtend aufmarschieren zu lassen – zuletzt die “Freie Deutsche Jugend (FDJ)” in der DDR – ist nicht nur aus demokratiepolitischer Sicht besorgniserregend. Es beweist auch, dass die Initiatoren derartiger Kundgebungen in einen Argumentationsnotstand geraten, wenn sie ihre Anliegen faktengestützt vermitteln würden. Im konkreten Fall geht es nur noch um religionsartige Bekenntnisse, statt um fundierte Erkenntnisse.

Fakten sollen ausgeblendet werden

Fakten, dass die Erderwärmung mit erhöhter Sonnenaktivität zusammenhängt, dass es aktuell auch auf anderen Planeten ebenfalls wärmer wird, dass es beispielsweise im Mittelalter eine extrem starke und lange andauernde Hitzeperiode (ebenso wie folgende Eiszeiten) gab, werden dabei völlig ausgeblendet.

Und wer behauptet, dass die Zusammenhang zwischen CO2-Anstieg und Erderwärmung von vielen namhaften Wissenschaftlern bestritten wird, wird als “Klimaleugner” niedergebrüllt. Und Greta Thunberg, eine am Asperger-Syndrom leidende 16-Jährige, die zu den “wenigen Menschen” zählen, die laut ihrer Mutter “CO2 mit freiem Auge sehen kann“, wird zur Säulenheiligen einer ganzen Generation aufgebaut. Hier wird mit gezinkten Karten gespielt – und kaum einer traut sich noch, es zu sagen.

Rechtsanwältin weist auf illegales Handeln der Schulen hin

Eine Rechtsanwältin (Name und Adresse der Red. bekannt) zeigt auf, dass offensichtlich einmal mehr auf Gesetze gepfiffen werden darf, wenn es darum geht, eine übergeordnete Agenda umzusetzen. Die “Herrschaft des Unrechts” (Horst Seehofer), nimmt immer mehr beängstigende Formen und faschistoide Züge an:

An die Direktoren und Lehrer der pro aktiven friday for future-Gymnasien
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und im Auftrag von Eltern, die nicht benannt sein mögen, unterrichte ich Sie wie folgt:

Nach mehr als schmerzlichen Erfahrungen in zwei Diktaturen mit Indoktrination und Politisierung der Jugend ist die Neutralitätspflicht der Schulen eine besondere Aufgabe der Lehrer.
Dem tragen entsprechende Beamtengesetze und auch das Schulrecht Rechnung.
Beamte unterliegen deshalb von Verfassungs wegen auch Einschränkungen, die auf die besonderen Anforderungen ihres Berufs zurückzuführen sind. Das zeigt sich beispielhaft an der Frage politischer Betätigung.

Grundlagen des Beamtenverhältnisses sind die ausschließliche Bindung an Recht und Gesetz, Neutralität und Unabhängigkeit von politischen und wirtschaftlichen Einflüssen, das Handeln ohne Ansehen der Person. “Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei;” so § 60 BBG und § 33 Beamtenstatusgesetz für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes, der Länder und der Kommunen. Entsprechend gilt auch der Diensteid dem Grundgesetz und den geltenden Gesetzen, §§ 64 BBG, 38 Beamtenstatusgesetz – nicht der Regierung, nicht einer Partei, schon gar nicht einer Person.

Beamtinnen und Beamte können sich politisch betätigen, sich für eine – nicht verfassungswidrige – Partei engagieren und auch ein Mandat anstreben – und sie können ihre politische Meinung äußern – aber außerhalb des Dienstes. Konsequenter weise haben sie “bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben”; so § 60 Abs. 2 BBG, § 33 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz.

Private Meinung und dienstliches Handeln müssen immer getrennt bleiben. Der Grundsatz steht, dass jeder Einfluss der persönlichen Überzeugungen auf das berufliche Handeln und auf Entscheidungen mit dem Neutralitätsgebot unvereinbar ist. Nicht zuletzt gebietet das Gleichbehandlungsgebot, dass vergleichbare Sachverhalte gleich behandelt werden. Es gibt vor den Verwaltungsgerichten durchaus funktionierende Mechanismen, die für Transparenz sorgen und Missbräuche aufdecken können. Wenn Beamte und Lehrer meinen, politisch aktiv werden zu müssen, so sind sie auf das Tätigkeitsfeld in Parteien oder Mandatsübernahme verwiesen.

In keinem Fall – und das ist auch im SchulG normiert – darf die politische Willensbildung von Kindern beeinflusst werden:

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) – Auszüge –
§ 57
Lehrerinnen und Lehrer
(4) Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören.

Wenn für die Schülerdemonstrationen aktiv geworben wird, ist nicht nur die Schulpflicht betroffen, sondern es wird eine GRÜNENparteinahme impliziert.

Dagegen werden die Eltern weiter mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen, wenn die gebotene Zurückhaltung nicht wieder einkehren sollte.

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