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8. Jänner 2011 / 09:23 Uhr

Demokratie-TÜV für Kampf gegen Rechts

GrundgesetzWeil der „Kampf gegen Rechts“ von linken Vereinigungen immer mehr in Krawallen und tätlichen Angriffen ausufert, will Deutschlands Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) nun einen so genannten „Demokratie-TÜV“ einführen. Kritikern der geplanten Regelung gilt dieser als verfassungswidriger „Gesinnungs-TÜV“. In Sachsen könnte eine bestehende Anti-Extremismus-Klausel schon bald kippen.

Grundgesetz

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Auch linke Vereine müssen ein Bekenntnis zum Grundgesetz abgeben.
Foto: Daniel Gast / pixelio.de

Vereine und Initiativen, die im „Kampf gegen Rechts“ Fördermittel vom Bund lukrieren wollen, sollen künftig ein klares Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz abgeben. Jeder Antragssteller für eine Projektförderung aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ soll ab 2011 „eine Erklärung unterschreiben, nach der er sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und bestätigt, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten“, berichtet die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ unter Berufung auf eine Sprecherin des Ministeriums.

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Entgegen anderslautenden Berichten sei jedoch nicht geplant, Auskünfte des Verfassungsschutzes über zu fördernde Projekte einzuholen. Sehr wohl aber werden die Berichte der Verfassungsschutzbehörden dafür verwendet, um zu prüfen, ob es sich bei den betroffenen Antragsstellern „um eine den Zielen des Grundgesetzes verpflichtete Organisation handelt oder ob daran Zweifel bestehen“, so die Ministeriumssprecherin. Eine Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht schließe eine Zusammenarbeit in der Regel jedenfalls aus.

Streit um sächsische Extremisten-Klausel

In Sachsen, wo sich Vereine, die sich für Bekämpfung des Extremismus und Förderung der Demokratie engagieren, seit kurzem bei der Beantragung von Fördermitteln zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen“ müssen, ist unterdessen ein heftiger Streit um die Rechtmäßigkeit der Extremismus-Klausel ausgebrochen.

Während die SPD gemeinsam mit den anderen beiden Oppositionsparteien Grüne und Linke die Klausel unter Berufung auf ein Gutachten des Verwaltungsrechtlers Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität als „verfassungswidrige Gesinnungsschnüffelei“ ablehnt, erachtet Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) diese zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Ordnung für notwendig. „Wir haben in Sachsen ein Problem mit Minderheiten, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen“, so der Innenminister. Die Klausel soll sicherstellen, dass „weder mittelbar noch unmittelbar“ staatliche Gelder in extremistische Aktivitäten fließen.

Preisträger verweigert Abgabe der Erklärung

Auslöser für die Debatten war die Verleihung des sächsischen Demokratiepreises Anfang November 2010. Dort verweigerte das „Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz“ die Annahme des mit 10.000 Euro dotierten Preises, weil dessen Repräsentanten die Erklärung nicht unterzeichnen wollten. Darin sollten die Nominierten neben dem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung auch erklären, dass sich ihre Partner den Zielen des Grundgesetzes verpflichtet sehen und mit den Geldern keine „extremistischen Strukturen“ unterstützt werden. Der Einrichtung werden aber Verbindungen zur linksextremen Szene nachgesagt.

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