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10. Jänner 2011 / 23:36 Uhr

Nächste Justizpanne: Falsche Präsidentin am Landesgericht Wiener Neustadt

Landesgericht Wiener NeustadtJustizministerin Claudia Bandion-Ortner tappt in ein Fettnäpfchen nach dem anderen. Nachdem zuletzt die von ihr gefällten Urteile im BAWAG-Skandal vom Obersten Gerichtshof zerpflückt worden waren, geschah am Landesgericht Wiener Neustadt jetzt eine peinliche Justizpanne. Die bisherige Präsidentin des Landesgerichts Krems, Ingeborg Kristen, hat vergangenen Dienstag als vermeintlich neue Gerichtspräsidentin in Wiener Neustadt mehrere Verhandlungen des Berufungssenats geleitet, obwohl sie noch gar nicht in diese Funktion ernannt wurde.

Landesgericht Wiener Neustadt

Landesgericht Wiener Neustadt

Das Landesgericht Wiener Neustadt steht derzeit ohne Präsidenten da.
Foto: Onsemeliot / Wikimedia

Sogar die bisherigen Agenden des Vorgängers wurden Kristen schon per 30. Dezember übertragen. Bundespräsident Heinz Fischer müsste die von Bandion-Ortner gewünschte Nachbesetzung der Stelle allerdings erst mit seiner Unterschrift besiegeln – verweigert das aber bislang. Kristen beruft sich unterdessen auf ein „persönliches Telefonat“ mit der Ministerin, bei der sie erfuhr, dass sie die Nachfolgerin des mit Jahresende in den Ruhestand getretenen Präsidenten Rudolf Macisek werden soll. Alle Entscheidungen, die der Berufungssenat vergangene Woche getroffen hat, dürften daher wegen der Falschbesetzung des Senats nichtig sein. Das Wiener Neustädter Gericht steht bis auf weiteres ohne Präsidenten da.

Fischer verweigert Unterschrift

Hintergrund ist ein verspätet eingetroffener Nachbesetzungsvorschlag von Bandion-Ortner bei Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ), der in formaler Hinsicht für die Ernennung des Nachfolgers zuständig ist. Weil der Akt ohne Begründung erst zwei Tage vor Weihnachten eingelangt sei, und „der Bundespräsident zu Jahresende sehr viele Akten zu erledigen hat“, so ein Sprecher des Präsidenten, verweigerte Fischer kurzerhand Bandion-Ortners (Weihnachts-)Wunsch, die Angelegenheit in kürzester Zeit durchzuwinken. „Dieser Akt bedarf einer genauen Prüfung. Wenn die Prüfung in Ordnung ist, wird der Bundespräsident unterschreiben“, heißt es aus der Präsidentschaftskanzlei. Andere Ministerien würden ähnliche Unterlagen üblicherweise vier bis fünf Wochen vorher vorlegen.

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Verspätung kein Zufall?

Dass der Akt just an dem Tag in der Präsidentschaftskanzlei eintraf, als der Oberste Gerichtshof das Rechtsmittelverfahren gegen den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner im Justizpalast eröffnete, ist vielleicht kein Zufall. Ebenso wird gemunkelt, dass die Justizministerin seit längerem Interesse an der freiwerdenden Präsidentenstelle in Krems hegen soll, als Versicherung, falls sie zurücktreten muss. In Justizkreisen heißt es daher, Bandion-Ortner hätte sich deshalb auf Kristen festgelegt, um sich im Fall des Falles um das Präsidentenamt in Krems bewerben zu können, sollte sie die OGH-Entscheidung im Fall BAWAG politisch nicht überstehen.

Ratlosigkeit im Landesgericht

Im Landesgericht Wiener Neustadt kann man sich auch heute nicht erklären, wie die Justizpanne zustande kam. Laut Gerichtssprecher Hans Barwitzius gab es „Gespräche auf fernmündlicher Basis, wobei am Gericht derzeit niemand tätig ist, der diese Gespräche geführt hat“. Wer sich aber wirklich mit wem unterhalten hat, ist völlig unklar. Präsidenten-Fast-Nachfolgerin Kristen ist derzeit wieder am Landesgericht Krems im Einsatz. Sie habe geglaubt, ihre Ernennung sei bereits „durch“.

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