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20. Jänner 2011 / 20:57 Uhr

Gleichbehandlungsgesetz: Viel Ideologie, wenig Nutzen

FrauenarbeitIm Zuge der heutigen Plenarsitzung des Nationalrates ist eine Reform des Gleichbehandlungsgesetzes beschlossen worden. Damit soll der Diskriminierungsschutz erweitert und mehr Transparenz bei der Einkommensdifferenz zwischen Männern und Frauen geschaffen werden.

Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen werden laut aktuellem Einkommensbericht des Rechnungshofes vor allem auf unterschiedlich hohe Einstiegsgehälter, ungleiche Anrechnung von Vordienstzeiten sowie durch außerordentliche Gehaltserhöhungen, Prämien, Zulagen oder auch Überstundenabgeltungen verursacht. Daher erachtet die Regierung erhöhte Transparenz der Gehälter in Unternehmen als unerlässlich, um innerbetrieblicher Einkommensdiskriminierung entgegenzuwirken. Dies soll alle zwei Jahre in Form einer Gehaltsoffenlegung in Betrieben mit mehr als 150 Arbeitnehmern geschehen.

Wer über Gehälter spricht, muss Strafe zahlen

Frauenarbeit

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Frauen wollen gleichen Lohn für gleiche Leistung. Das neue
Gleichbehandlungsgesetz wird dazu wenig beitragen.
Foto: Sven Reinhold / flickr

Doch dieser Vorstoß hat einige Tücken, denn erstens werden die Gehälter anonym und nur betriebsintern dargelegt, und zweitens wird es per Strafe für die Angestellten verboten sein, darüber zu sprechen. Ursprünglich waren bei Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht Strafen bis zu 1.500 Euro geplant, am Ende einigte man sich auf 360 Euro, die jene zu bezahlen haben, die eine ungerechte Einkommensverteilung in ihrem Betrieb öffentlich machen.

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Natürlich gebe es noch Ungleichbehandlungen zwischen Mann und Frau, dieses Gesetz sei jedoch nicht dazu geeignet diese zu beseitigen, meint die freiheitliche Gleichbehandlungssprecherin Heidemarie Unterreiner. Abgesehen davon, dass Betriebsräte schon heutzutage Einsicht in die Gehaltsliste nehmen könnten, sehen auch viele Wirtschaftsexperten keinen erkennbaren Nutzen in dieser Maßnahme. Man könne nicht pauschale Fraueneinkommen mit pauschalen Männereinkommen vergleichen. Fakt sei, dass Frauen in zeitlicher Hinsicht in Summe weniger arbeiten und auch die geschlechtsspezifische Berufswahl im längerfristigen Vergleich herangezogen werden müsse. Vergleichswerte seien nur dann sinnvoll, wenn man Personen der gleichen Berufsgruppe, des gleichen Alters, der gleichen Erfahrung, der gleichen Ausbildung, der gleichen Tätigkeit usw. vergleiche. Auch Vordienstzeiten seien zu berücksichtigen, die tatsächliche Tätigkeit im Betrieb sowie Zusatzqualifikationen. Daher wurde von Unterreiner bereits im April 2009 ein Antrag zur Schaffung von nachvollziehbaren transparenten Einkommensstatistiken mit Mindestgliederungen eingebracht. Diese sollen es ermöglichen, tatsächlich diskriminierende Einkommensunterschiede aufzuzeigen.

Eine weitere Informationsverpflichtung betrifft Lohnangaben bei Stellenausschreibungen, die künftig Informationen über den kollektivvertraglichen Mindestlohn, allfällige Überzahlung, und Zulagen enthalten sollen. Vorgeschrieben wird zudem, dass neben diskriminierenden Stellenausschreibungen auch Wohnungsinserate nicht bestimmte Gruppen ausschließen dürfen.

FPÖ: Politisch korrekte Antidiskriminierungsideologie

Unterreiner sieht die Maßnahmen als Umsetzungsversuch einer politisch korrekten Antidiskriminierungsideologie, die das Privatleben und die Privatautonomie der Österreicher massiv beschneide. Das würden unter anderem die vorgesehenen Bestimmungen in mietrechtlichen Belangen deutlich machen. "Wir sind der Überzeugung, dass es jedem Vermieter freigestellt sein muss zu entscheiden, wen er unter seinem Dach wohnen lassen möchte. Ebenso muss es einem Gastronomen überlassen sein, wen er bewirten möchte. Frauenministerin Heinisch-Hosek und Ihre Genossinnnen möchten offensichtlich den ideologisch-perfekten Einheitsmenschen schaffen. Uns Freiheitlichen hingegen gilt die Freiheit als das höchste Gut", stellt Unterreiner fest.

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