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6. Feber 2011 / 11:01 Uhr

Abtreibungsarzt soll Frauen unzureichend beraten haben

 Embryo“Für Frauen bedeutet eine Abtreibung, dass sie ihr bisheriges Leben fortsetzen und damit ihrer Verantwortung sich selbst, ihren Familien bzw. ihren Kindern und der Gesellschaft gegenüber weiter gerecht werden können.” Mit diesem makaberen Satz der "Wissenschaftlerin" Patricia Lunneborg bewirbt der Abtreibungsarzt Christian Fiala sein zweifelhaftes Handwerk.

Embryo

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Abtreibung als Routinegeschäft: Beratung ist kaum vorgesehen.
Foto: Screenshot GloriaTV

Dem umstrittenen Abtreiber, der sich unlängst durch die von ihm engagierten Stänkertrupps die Kritik der Öffentlichkeit zugezogen hat, droht nun erneut Ungemach. Diesmal steht nicht der im Jänner dieses Jahres verurteilte Mitarbeiter Fialas im Visier der Justiz, sondern Fiala selbst, für den die Unschuldsvermutung gilt.

So wurde nun durch das engagierte Vorgehen einer Lebensschützerin, die mit einer versteckten Kamera in die Abtreibungsklinik gegangen war, publik, dass Fiala die gesetzlich vorgeschriebene Beratung – in zumindest einem Fall – vor einer Abtreibung nicht durchführt hat.

  

Denn im Rahmen der Erfüllung des ärztlichen Behandlungsvertrags schuldet der Arzt – nach ständiger Judikatur der Höchstgerichte – Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den aktuellen Regeln der ärztlichen Kunst. Die Aufgabe der ärztlichen Aufklärung ist es nach der österreichischen Rechtsprechung, dem Patienten die für seine Entscheidung maßgebenden Kriterien zu liefern, um ihn in die Lage zu versetzen, die Tragweite seiner Einwilligung zur Abtreibung zu überschauen.

Frauen haben angeblich schon entschieden

Diese Aufklärungspflicht hat Fiala mutmaßlich nicht erfüllt, was er selbst in einem Zeitungsinterview zugibt und damit rechtfertigt, dass die Frauen die in seine "Klinik" kommen, ihre Entscheidung bereits getroffen hätten. Ob Fiala in diesem Interview mit der Bezirkszeitung die Folgen dieser Offenheit bedacht hat, darf bezweifelt werden, denn bei Verletzung dieser Aufklärungspflicht haftet der Abtreiber auf Grund der Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten, in dessen körperliche Integrität durch die Behandlung eingegriffen wird.

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Der Frau mit der versteckten Kamera räumte Fiala auf Grund der schon fortgeschrittenen Schwangerschaft nur eine Bedenkzeit bis zum nächsten Tag ein. Danach werde sich in Österreich niemand mehr finden, der die Abtreibung durchführe, und sie können nur nach Holland fahren. Man darf gespannt sein, ob die Staatsanwaltschaft einer Unzensuriert.at vorliegenden Strafanzeige nachgeht und gegen Fiala Anklage erhebt.
 

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