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1. Oktober 2009 / 12:45 Uhr

Auffällige Unterschiede bei BIA-Ermittlungen

Bei den Befragungen im U-Ausschuss war heute als Erster Staatsanwalt Michael Klackl an der Reihe. Es ging um die E-Mails des ehemaligen Innenministers Ernst Strasser, in deren Besitz auf ungeklärte Weise der Grüne Peter Pilz kam, und die darauf folgenden Ermittlungen.

Pilz thematisierte jedoch auch ein anderes Verfahren zwischen ihm und dem früheren Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz Gert Polli. Die Vorgeschichte kurz gefasst: Pilz zeigte Polli an und warf ihm mehrere Delikte vor – darunter den Umstand, Daten von Asylwerbern aus dem Iran an iranische Behörden weitergegeben zu haben. Das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) ermittelte wegen Amtsmissbrauchs und Weitergabe von Amtsgeheimnissen und nahm zugleich Ermittlungen gegen Peter Pilz als Beschuldigten auf wegen des Verdachts der Verleumdung Pollis.

In der "Handy-Affäre" um Peter Westenthaler gab es Ebenfalls Ermittlungen wegen des Verrats von Amtsgeheimnissen und zwar gegen jenen unbekannten Polizisten, der nach Aussage eines BZÖ-Politikers geheime Informationen an Peter Westenthaler weitergegeben haben soll. Westenthaler hatte diese angeblichen Informationen dem Anzeiger zufolge genutzt, um diesem die Verstrickung in eine Drogen-Affäre vorzuwerfen und ihn als Kandidaten zu verhindern.

FPÖ-Ausschussmitglied Walter Rosenkranz deckte im Vergleich der beiden Verfahren eine auffällig unterschiedliche Vorgehensweise des BIA auf. Pilz sei sofort der Verleumdung beschuldigt worden, Westenthaler hingegen trotz mindestens genauso guter Anhaltspunkte nicht. Rosenkranz: "Westenthaler war immer nur Zeuge, denn wäre er Beschuldigter gewesen, hätte man seine Handydaten nicht kontrollieren können, ohne gegen die Immunität zu verstoßen." Für Rosenkranz ergibt sich daraus ein klares Muster: Bei Oppositionsabgeordneten ist man nicht zimperlich und geht gegen sie nach Bedarf vor – jeweils in der Art, auf die man ihnen am meisten schaden kann.

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