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2. März 2011 / 10:43 Uhr

Widerspruch zwischen Innen- und Justizministerin

Leopold Mayerhofer„Herzlich willkommen beim Anwalt und Berater der Republik“ ist zu lesen, wenn man die Internetseite der Finanzprokuratur im Internet aufruft. Wenn es nach Natascha Kampusch und deren Anwalt Georg Ganzger geht, wäre in diese Begrüßung noch die Funktion des Zahlmeisters der Republik hinzuzufügen, denn die medial ausgesprochene Millionen-Forderung des Entführungsopfer macht derzeit Schlagzeilen.

Leopold Mayerhofer

Leopold Mayerhofer

FPÖ-NAbg. Mayerhofer ortet Unstimmigkeiten bei Kampusch-Antworten
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Diese Forderung begründet Kampusch durch die zahlreichen Ermittlungspannen der Polizei. Das Priklopil-Opfer will zumindest eine Million Euro von der Republik Österreich, weil sie ihrer Meinung nach bei korrekten Ermittlungen schon kurz nach ihrer Entführung aus dem Strasshofer Kellerverlies befreit worden wäre.

Aber aus Fehlern wurde man in dieser Sache nicht klug, denn es wird weiter gepatzt. Der FPÖ-Abgeordnete Leopold Mayerhofer hat in einer parlamentarischen Anfrage eine weitere Ungereimtheit aufgedeckt. Die Innenministerin äußerte in der Anfragebeantwortung vom 2. Februar 2011 zu den Hausdurchsuchungen beim Geschäftsfreund des Wolfgang Priklopil – Ernst H. – auf die Frage „Wurde die Halle des Geschäftspartners von Beamten des Innenministeriums durchsucht?“ folgendes:

Zum damaligen Zeitpunkt, einige Stunden nach der Selbstbefreiung von Natascha Kampusch, bestand keine entsprechende Verdachtslage gegen den Geschäftspartner des Wolfgang Priklopil.

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Justizministerin Bandion-Ortner beantwortete die Frage mit dem gleichen Wortlaut jedoch anders: Die Lagerhalle des Ing. E. H. wurde am 23. August 2006 von einem Alarmzug der Einsatzeinheit WEGA durchsucht. Entweder die gebeutelte Justizministerin erfindet hier Ermittlungsschritte oder die Innenministerin verschweigt diese.

Schlamperei wird bei Kampusch zum System

Es ist anzunehmen, dass die skandalgebeutelte Justizministerin ihre Beamten zur wahrheitsgemäßen Beantwortung ermahnt hat, um sich in der Kampusch-Pannenstory nicht eine weitere Front aufzumachen. War es eine weitere Schlamperei im Bereich des Innenministeriums, würde dies ins Bild der veröffentlichten Kritik des pensionierten Höchstrichters Johann Rzeszut passen – wobei auch Schlamperei zum System werden kann.

Man darf gespannt sein, wie Fekter auf diesen Sachverhalt reagieren wird. Sie hat für die Anfragebeantwortung zwei Monate Zeit, ebenso lange wie die Finanzprokuratur für Ihre Stellungnahme an Kampusch brauchen darf.

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