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Der Verhandlungsaal des Menschenrechtsgerichtshofs. Die Höchstrichter überschreiten mit willkürlicher Gesetzesauslegung ihre Kompetenzen, und niemand hält sie auf.

10. April 2024 / 14:32 Uhr

Menschenrechtsgerichtshof öffnet mit Urteil Klima-Diktatur Tür und Tor

„Klimaseniorinnen“ hatten die Schweiz wegen angeblich mangelnden Klimaschutzes beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGM) in Strassburg verklagt. Dort trafen sie auf ein politisch besetztes Gremium, das sich einmal mehr als Gesetzgeber aufspielte, indem es Klimaschutz zu einem “Menschenrecht” erklärte.

Übergriffige Auslegung der Menschenrechte

Die “Klimaseniorinnen” sind ein Schweizer Verein, in dem sich Seniorinnen mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, die schweizerische Klimapolitik gerichtlich prüfen zu lassen. Sie sahen sich in ihren Rechten gemäß Artikel 8 EMRK verletzt, wo es lediglich heißt, dass jeder das Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens hat. Von “Klimawandel” oder Wetterphänomenen steht da kein Wort.

Das Gericht legte den Artikel gestern, Dienstag, aber zugunsten der Klägerinnen so exzessiv aus, dass Staaten ihre Bevölkerung vor den Auswirkungen des Klimawandels schützen müssen, und stellte fest, dass die Schweiz aufgrund ihrer Klimapolitik die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt habe.

Schweizer Volkspartei fordert Austritt aus EMRK

In der Schweiz führte das Urteil zu gemischten Reaktionen. Während das links-grüne Lager erfreut reagierte, betrachteten die konservativen und liberalen Parteien den Spruch skeptisch. Die SVP forderte einen Austritt der Schweiz aus der EMRK. Die renommierte Neue Zürcher Zeitung bezeichnete den Entscheid in einem Kommentar als absurdes Urteil und forderte eine Debatte über den Sinn und Zweck der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Für Österreich und alle anderen Vertragsstaaten bedeutet das Urteil, dass dieses neue „Menschenrecht“, jetzt auch bei uns gilt und Klima-Organisationen aller Art dieses „Recht“ auch einklagen können. Künftig werden Gerichte darüber entscheiden, ob der Staat genug für einen fiktiven „Klimaschutz“ getan hat oder ob er jemandem gar Schadenersatz zahlen muss.

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