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1. April 2011 / 14:27 Uhr

10 Jahre Homoehe: Es begann in den Niederlanden

Gay Parade 2009Vor zehn Jahren wurde die Ehe in den Niederlanden als erstem Staat der Welt auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Obwohl es in Österreich seit 2010 die Möglichkeit der Eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle gibt, ist die Diskussion über die Möglichkeit der Eheschließung auch für schwule und lesbische Paare nicht abgeflaut. Vor allem von den Grünen und Teilen der SPÖ sowie diversen Homosexuellenorganisationen wird dies weiterhin gefordert.

Vom Verbot zum gesellschaftlichen “In”

Gay Parade 2009

Gay Parade 2009

Die Niederlande feiern ein Jubiläum: 10 Jahre Homo-Ehen.
Foto: Atomische • Tom Giebel / flickr

Bis 1971 waren gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen generell gemäß §129 I b StG (Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts) strafbar. Die Gesetzessituation entsprach damit weitgehend anderen rechtlichen Vorschriften im westlichen Kulturkreis. Ab den 1960er Jahren hatten Homosexuelle allerdings begonnen, sich verstärkt gegen diese Strafgesetze zu Wehr zu setzen. Am bekanntesten wurden die „Stonewall Krawalle“ in New York 1969, als sich Schwule und Lesben nach einer Razzia in einem Szenelokal mehrtägige Straßenschlachten mit der Polizei lieferten. Mit Paraden zum sogenannten Christopher Street Day – benannt nach der Straße, in der das Stonewall Inn liegt – erinnern Homosexuelle an diese Vorfälle.

In Österreich entkriminalisierte die Regierung Kreisky homosexuelle Handlungen in zwei Strafrechtsreformen 1971 und 1975, weiterhin strafbar blieben Beziehungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen sowie Prostitution und Werbung für homosexuelle Handlungen, womit auch homosexuelle Pornographie verboten war. Die letzten beiden Tatbestände wurden bis 1997 straffrei gestellt. § 209 StGB, der die homosexuelle Beziehung zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unter Strafe stellte, wurde 2002 durch den für homo- und heterosexuelle gleich formulierten § 207 StGB ersetzt.

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Gleichzeitig mit der Abschaffung einschlägiger Gesetze stieg auch die gesellschaftliche Akzeptanz homosexueller Subkulturen, die mehr und mehr “in” wurden. Vorreiter dieser Entwicklung waren vor allem verschiedene Künstler, die ihrer sexuellen Orientierung einen Hauch von Extravaganz und schriller Unangepasstheit verliehen. Insbesondere Film und Fernsehen wurden zu Wegbereitern dieser Entwicklung, sodass inzwischen in fast jeder Vorabendserie auch ein homosexueller Charakter vorkommt. Der ORF hat sich mit dem Auftritt eines gleichgeschlechtlichen Tanzpaares bei den “Dancing Stars” diesem Trend angepasst. Teile der homosexuellen Szene politisierten sich zudem – ein Phänomen, das besonders bei manchen Lesben auftritt, wenn lesbische Lebensweise als besondere Form des Feminismus verstanden wird.

Zwischen Homoehe und Antidiskrimierung

Diese Entwicklung hat nach Beseitigung der spezifischen strafrechtlichen Normen inzwischen auch andere Bereiche des Rechtslebens erfasst. Innerhalb der EU haben nur noch acht Staaten keine Regelungen für die Möglichkeiten der Partnerschaft von homosexuellen Paaren in irgendeiner Form, mit Ausnahme Griechenlands sind es osteuropäische Staaten, die erst vor kürzerer Zeit der EU beitraten. Die Möglichkeit der Eheschließung steht Homosexuellen in fünf EU-Ländern offen. In den anderen Staaten gibt es verschiedene Möglichkeiten der Partnerschaft. Besonders umstritten ist weiterhin die Möglichkeit der Adoption für homosexuelle Paare, in Österreich ist dies nicht möglich. Probleme können sich außerdem bei der Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen ergeben.

Weltweit gesehen ist die Situation jedoch anders. In den meisten Staaten Afrikas und in den muslimisch geprägten Staaten Asiens ist Homosexualität weiterhin bei Strafe verboten, in sechs Staaten steht die Todesstrafe auf homosexuelle Handlungen. Meist wird allerdings zwischen männlicher und weiblicher Homosexualität unterschieden, wobei Lesben entweder keine oder geringere Strafen zu befürchten haben. Die Möglichkeit einer Partnerschaft besteht in diesen Staaten logischerweise nicht.

Auch auf einem anderen rechtlichen Feld wird Homosexualität stark thematisiert: bei der sogenannten Antidiskriminierung. Während es für den Staat als Träger hoheitlicher Gewalt ein grundsätzliches Prinzip darstellt, seine Bürger ohne Ansehen der Person gleich zu behandeln, war dies im Zivilrechtsverkehr in der Vergangenheit nicht so. Dort wurden derartige Vorschriften zuerst im Arbeitsrecht erlassen und bezogen sich ursprünglich vor allem auf die Gleichstellung von Mann und Frau. Derartige Antidiskriminierungsvorschriften wurden inzwischen ausgeweitet und gelten auch für die sexuelle Orientierung. Mit der Umsetzung der neuen Antidiskriminierungsrichtlinie der EU standen solche Vorschriften auch in weitem Bereich des Privatrechtsverkehrs im Raum.

Moralischer Druck ergänzt gesetzliche Vorschriften

Generell wird inzwischen der Antidiskriminierung Vorrang vor den Prinzipien der Vertragsfreiheit und der freien Wahl des Vertragspartners gegeben. Diese Entwicklung, die zuerst in den USA begann, greift auf verschiedenste Bereiche des Lebens über. Nicht nur über das Recht, auch mit moralischem Druck sollen so Änderungen erzwungen werden. Im Wirtschaftsleben wird dies “Diversity Management” genannt, Minderheiten sollen so gezielt gefördert werden.

Auch im Strafrecht verschiedener Staaten finden sich inzwischen Regelungen, die die Diskriminierung oder Verhetzung wegen sexueller Orientierung verbieten. In der jüngsten Verschärfung des Verhetzungsparagraphen § 283 StGB wurden Homosexuelle im Gegensatz zu ethnischen oder religiösen Gruppen nicht explizit erwähnt, was heftigen Protest von deren Seite zur Folge hatte.

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