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18. April 2011 / 10:07 Uhr

Stadt Wien: Zum runden Geburtstag Wildschweine erlegen

WildsauPeinlich! Abteilungsleiter im Magistrat der Stadt Wien, die einen runden Geburtstag feiern, dürfen Wildtiere erlegen. Und zwar in den von der Stadt Wien selbst verwalteten Eigenjagden. Diese Abschüsse würden aus Motivationsgründen bzw. zur Belohnung gewährt, argumentiert das Forstamt (Magistratsabteilung 49). Das Kontrollamt hat diese Machenschaften heftig kritisiert.

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Hat Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) ihre Ressorts überhaupt noch im Griff? Zuerst die Troubles bei der Müllabfuhr (MA48), die Sima und ihr Lebensgefährte Josef Thon, der hier Chef ist, praktisch als "Ehepaar" führen. Jetzt die Kritik des Kontrollamtes der Stadt Wien an der Abschuss-Regelung in den Eigenjagden des Forstamtes, für das ebenfalls Sima politisch verantwortlich zeichnet. Beobachter bekommen zunehmend den Eindruck, dass die Abteilungsleiter der Sima-Ressorts machen, was sie wollen.

Waidmanns Heil im Lainzer Tiergarten

Wildsau

Wildsau

Ein Wildschwein zum Geburtstag: Die Stadt Wien macht's möglich.
Foto: alice_c / flickr

Man kann sich das bildlich gut vorstellen: Ein Gemeindebediensteter feiert ein Dienstjubliäum oder einen runden Geburtstag. Als Dankeschön der Stadt Wien wird ihm erlaubt, ein Wildtier abzuschießen. Das Geburtstagskind fährt schwer bewaffnet in den Lainzer Tiergarten, wo die Wildschweine friedlich am Futterplatz fressen und nichts Böses ahnen. Der Obersenatsrat, der den Abschuss geschenkt bekam, kann sich den Tieren bis auf wenige Meter nähern und drückt ab. Waidmanns Heil! Was muss das für ein Gefühl sein, zum Geburtstag ein Wildschwein abzuballern!

Dieses Schauspiel, das man eher auf einer Kabarettbühne erwartet, könnte sich in Wirklichkeit tatsächlich so abspielen. Wo genau, ist fraglich, denn die Gemeinde verfügt über mehr als 42.000 Hektar Eigenjagdgebiet. Innerhalb des Bundeslandes Wien macht diese Fläche rund 7.000 Hektar aus, davon sind 310,20 Hektar in Ottakring, im Lainzer Tiergarten und am Wienerberg gelegene Jagdruhensgebiete – zum Beispiel in öffentlich zugänglichen Parkanlagen oder in Gehegen, in denen jagbare Tiere u.a. für Schauzwecke gehalten werden.

Auch pensionierte Mitarbeiter im Jagdfieber

Diese Eigenjagden der Gemeinde Wien nahm das Kontrollamt unter die Lupe und stellte fest, „dass in der Kategorie ‚Personal’ der Wildwirtschaftsliste als Erlegerin bzw. als Erleger auch Personen verzeichnet waren, die nicht in der von der Magistratsabteilung 49 übermittelten Liste der jagdausübenden Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter angeführt waren“. Darunter hätten sich insgesamt drei Mitarbeiter anderer Magistratsabteilungen und eine Vielzahl pensionierter Mitarbeiter des Forstamtes befunden.

Wertgrenze laut Kontrollamt überschritten

Dies wurde von der Magistratsabteilung 49 damit begründet, dass die Pensionisten teilweise zu Bewegungsjagden herangezogen würden und es den Gepflogenheiten des Forstamtes entspriche, dass zu besonderen Anlässen Jubiläumsabschüsse vergeben werden. Weiters wurde dazu ausgeführt, dass auch teilweise aktiven Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern vom Abteilungsleiter zu runden Geburtstagen Abschüsse aus Motivationsgründen bzw. zur Belohnung gewährt werden. Hiezu stellte das Kontrollamt aber fest, dass dabei die Wertgrenzen für die Gewährung von Remunerationen und Anerkennungsgaben überschritten wurden. Zudem vertrat das Kontrollamt die Ansicht, dass die Vergabe an Abschüssen an Personen, die nicht dem jagdausübenden Personal der Magistratsabteilung 49 angehören, ordnungsgemäß zu verrechnen ist.

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