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12. Mai 2011 / 12:56 Uhr

Vor sechs Jahren: Abstimmung über die EU-Verfassung

EU-AbstimmungVor sechs Jahren, am 11. Mai 2005, stimmte der Nationalrat über den „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ ab. Als einzige Abgeordnete stimmte ich gegen die EU-Verfassung. Vor allem 2 Bestimmungen haben mich seinerzeit dazu veranlasst, im Nationalrat nein zu sagen.

Gastkommentar von Barbara Rosenkranz

EU-Abstimmung

EU-Abstimmung

Barbara Rosenkranz blieb standhaft und stimmte gegen die EU-Verfassung.
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1. Die militärische Beistandspflicht. Neutralität bedeutet, nicht an Kriegen teilzunehmen. Die Beistandspflicht ist aber nichts anderes als die Pflicht zum Krieg! Das ist ein Widerspruch und das endgültige Aus für die Neutralität.

2. Die Beseitigung des Einstimmigkeitsprinzips. Noch haben wir die Möglichkeit, wichtige Entscheidung der EU zu blockieren, wenn zentrale Anliegen Österreichs verletzt werden.

Bekanntermaßen wurde die EU-Verfassung erst durch die Referenden in Frankreich und den Niederlanden gekippt. Aber mit der „Umetikettierung“ zum Lissabon-Vertrag, traten die wesentlichen Punkte am 1. Dezember 2009 dennoch in Kraft.

Glücklicherweise ist das Einstimmigkeitsprinzip bisher nur in einigen Punkten gefallen. Dieser Umstand stört die EU-Fanatiker gewaltig; insbesondere im Hinblick auf den „EU-Rettungsschirm“. Die Anhänger eines Brüsseler Zentralismus streben die endgültige Transferunion und eine dauerhafte Subventionierung maroder Staatshaushalte an.

Der Wahlerfolg der „Wahren Finnen“, die den geplanten Dauerrettungsschirm ablehnen, sowie die guten Umfragewerte EU-kritischer Parteien in ganz Europa, führen nun dazu, dass in Brüssel Stimmen immer lauter werden, die die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips fordern. Die EU-Bürokratie soll demnach ein massives Mitspracherecht in nationale Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten erhalten. Von demokratischen Wahlentscheidungen scheint man in Brüssel genau so wenig zu halten wie von mahnenden Worten ausgewiesener Wirtschaftsexperten, die einen Dauerrettungsschirm für ein verheerendes Projekt halten.

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Doch die latente Demokratieskepsis innerhalb des EU-Apparates ist nicht neu. Als in Irland  das Abstimmungsergebnis zum Vertrag von Lissabon negativ ausfiel, ließ man die Volksabstimmung einfach wiederholen, da man mit dem Ergebnis unzufrieden war. Daraus folgt, dass Wahlen nur dann als demokratisch akzeptiert werden, wenn auch das Ergebnis stimmt.

Nein-Sagen bringt keinen Schaden

Die bedingungslosen EU-Anbeter in Österreich, weisen Kritik am Demokratiedefizit der Union stets zurück. Die angeblich weitsichtigen Entscheidungen der Kommission seien angeblich „alternativlos“. Stelle sich Österreich auch nur in einigen Punkten quer, breche das gesamte System zusammen und unsere Heimat stehe vor dem Abgrund. Doch es handelt sich in Wahrheit um bloße Angstmacherei der selbsternannten europäischen Eliten. Man hat auch den Franzosen und Niederländern gedroht, eine Ablehnung des europäischen Verfassungsvertrages hätte katastrophale Folgen für ihre Staaten. Trotz „Non“ und „Nee“ zur EU-Verfassung haben beide Staaten keinen Schaden davon getragen.

Österreich hat sehr wohl die Möglichkeit, eigene Interessen zu wahren und „Nein“ zu sagen, ohne dass ganz Europa ins Chaos fällt. Wir müssen auch nicht den Frieden in Europa dadurch sichern, dass wir einen zentralistischen Staat aufbauen.

Auch sechs Jahre nach dieser Abstimmung hat sich nichts an meiner Haltung geändert.

Barbara Rosenkranz schreibt auf www.zurueckzurvernunft.at.

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