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26. Mai 2011 / 12:57 Uhr

Studentenleben mit Hürden

StudentenAls Student hat man es oftmals nicht leicht. Überfüllte Kurse, Studienverzögerungen, unflexible Arbeitsplätze, etc., sind nur Teilaspekte, die zum Scheitern und letztendlich zur Aufgabe eines Studiums führen können. Dass es überhaupt soweit kommt, hängt auch oftmals mit der unzureichenden Auskunftsleistung der Universitäten und der Finanzämter zusammen.

Studenten

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Das Leben der Studenten ist mit Hürden durchzogen.
Foto: Adam Tinworth / flickr

Um die vorherrschende Situation einmal genauer zu betrachten, hat die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Susanne Winter diesbezügliche Anfragen an das Finanz- (bisher noch keine Antwort) und das Wissenschaftsministerium gestellt. Die Anfragebeantwortung des Neo-Ministers Töchterle war jedoch mehr als unzureichend. Es scheint sogar, dass Töchterle die Studenten und deren Bedingungen völlig egal seien, schiebt er doch die Verantwortung für diverse Missstände in fast jedem Bereich an ein anderes Ministerium oder eine andere Institution ab.

Studenten verlieren Beihilfe wegen falscher Informationen

Im Prinzip sind die Rechte und Pflichten der Studierenden klar geregelt. Dass es in der Praxis jedoch oftmals anders läuft, sollen untenstehende Beispiele verdeutlichen. Ungenaue oder sogar oftmals falsche Auskünfte des Finanzamtes oder Auskunftsstellen der Universitäten führen manchmal dazu, dass vielen Studenten der Anspruch auf Familienbeihilfe aberkannt wird. Auch die Tatsache, dass es oftmals zu erheblichen Studienverzögerungen kommt, die im mangelnden Lehrveranstaltungsangebot begründet liegen, führt längerfristig zur Überschreitung der gesetzlichen Mindeststudiendauer und somit zur Verpflichtung zur Zahlung von Studienbeiträgen.

1) Patricia K. war von Beginn ihres Politikwissenschaftsstudiums an teilzeitberufstätig. Auf Grund dessen, dass die meisten Lehrveranstaltungen terminlich nicht an die Bedürfnisse berufstätiger Studenten angepasst sind, konnte sie nicht alle Pflichtlehrveranstaltungen des ersten Abschnittes innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraumes erfüllen. Sie erhielt von ihrem zuständigen Finanzamt mehrmals mündlich die Auskunft, dass es in diesem Fall auch möglich sei, bereits Lehrveranstaltungen aus dem zweiten Abschnitt vorzuziehen, da nur die Gesamtzahl der positiv absolvierten Lehrveranstaltungen im Ausmaß von acht Semesterwochenstunden für den weiteren Erhalt der Familienbeihilfe relevant wären und es daher nicht wichtig wäre, ob die Studienabschnitte im zeitlichen Rahmen erfüllt werden. Im Anschluss an 4 + 1 Semester fehlte Frau K. nur noch eine Prüfung des ersten Abschnittes, sie hatte jedoch bereits etliche des zweiten absolviert. Dennoch wurde ihr die Familienbeihilfe gestrichen, und somit entfiel auch der Anspruch auf Studienbeitragsbefreiung. Da sie auf Grund ihrer Teilzeit-Berufstätigkeit im Vorjahr nicht ausreichend verdient hatte, um sich von den Studienbeiträgen befreien zu lassen, musste sie die volle Summe bezahlen und ihre Berufstätigkeit erhöhen, da sie sonst durch das Fehlen der Familienbeihilfe ihre Fixkosten nicht mehr begleichen hätte können.

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2) Susanne B. hat beschlossen, ihr Studium der Pharmazie von der Uni Wien an die Uni Graz zu verlegen. Trotz der Tatsache, dass beide Studien die gleiche Studienkennzahl haben, ihr alle anrechenbaren Lehrveranstaltungen von der Universität Graz genehmigt wurden und sie sich noch innerhalb der zeitlichen Vorgaben ihres Studienabschnittes befand, verlor sie ihren Anspruch auf Familienbeihilfe. Das Finanzamt begründete dies dadurch, dass es sich im vorliegenden Fall um einen Studienwechsel handle, da in diesem Fall keine Gleichwertigkeit der Studien gegeben sei. "Das Studium in Graz […] wird als neues Studium gewertet und somit als Studienwechsel nach dem 3. inskipierten [sic] Semester gezählt, welcher für den Anspruch der Familienbeihilfe schädlich ist. Somit besteht erst nach einer Wartezeit von 3 Semestern wieder Anspruch auf Familienbeihilfe." Es liegt jedoch kein Studienwechsel vor, wenn man bloß den Studienort bei gleichbleibender Studienrichtung wechselt und alle Prüfungen angerechnet wurden, wie es in diesem Fall war. Somit ist die Begründung des Finanzamtes verwirrend und unrichtig gewesen, da nicht zwischen einem Studienwechsel und dem Wechsel des Studienortes unterschieden wurde.

ÖH schwächelt, FPÖ will Uni-Milliarde

Dies sind nur zwei von etlichen Beispielen. Auch die Vertreter in den ÖH-Gremien haben bis jetzt keine Verbesserung der Informationen an Studierende bewirken können. Bleibt nur abzuwarten, ob es im Zuge der derzeit stattfindenden ÖH-Wahlen zu einer Umstrukturierung der Gremien und somit endlich zu einer Verbesserung der Serviceleistungen der Universitäten kommt. Seitens der Ministerien scheint dies nicht unbedingt vorgesehen zu sein, und auch die Bundesregierung hat sich beim kürzlich verabschiedeten Bundesfinanzrahmengesetz bei den finanziellen Mitteln für die Universitäten sehr zurückgehalten. Nur die FPÖ, hier vor allem Wissenschaftssprecher Martin Graf, fordert schon seit langem die so genannte "Universitätsmilliarde" und hat auch einen Entschließungsantrag an die Regierung zur Umsetzung eines 12-Punkte-Plans zur Verbesserung der Situation an den Universitäten gestellt.  

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