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22. Oktober 2009 / 10:36 Uhr

Rettet der VfGH die Betriebspensionisten?

Die zweite Säule des Pensionssystems bröckelt. Viele Betriebspensionisten bekommen nur noch etwas mehr als die Hälfte von dem ausbezahlt, was ihnen zu Beginn der Ansparphase versprochen wurde. Die Pensionskassen haben die angestrebte jährliche Verzinsung bei weitem nicht erreicht, zum Teil sogar katastrophale Verluste erwirtschaftet in den vergangenen Krisenjahren. Die Pensionisten steigen zu Recht auf die Barrikaden Jetzt wird das Pensionskassengesetz vom Verfassungsgerichtshof geprüft.

Die Prüfung ermöglicht haben 84 Nationalratsabgeordnete, denn ein erster Antrag an den VfGH vom "Schutzverband der Pensionskassenberechtigten" wurde abgewiesen. Die Betroffenen müssten zuerst durch alle Instanzen klagen, hieß es in der Begründung. Für die schnelle Prüfung unterschrieben haben im Parlament alle Abgeordneten von FPÖ, BZÖ und Grünen sowie einige SPÖ-Mandatare. Einzig die ÖVP bleibt sich auch in diesem Punkt treu und steht auf der Seite der Finanzwirtschaft und nicht auf der Seite der Bürger.

Schon der ursprüngliche Antrag an den Verfassungsgerichtshof hatte es in sich und beschrieb die Situation einiger Betroffener, zum Beispiel: Statt versprochener 2429 Euro bekam ein Pensionskassenberechtigter im Jahr 2008 nur 1678 ausgezahlt – sprich um 31% weniger. Am 1. Jänner 2009 wurde nach großen Spekulationsverlusten abermals gekürzt, und zwar um satte 326 Euro. Das bedeutet insgesamt einen Verlust von 45,5 Prozent gegenüber der ursprünglich zugesagten Pension.

Die Pensionskassenberechtigten fordern vom Gesetzgeber daher steuerliche Maßnahmen zur Abfederung der hohen bereits erlittenen Verluste. Weiters wird gekämpft für eine Mindestertragsgarantie zur Disziplinierung der Pensionskassen. Sollten diese Punkte nicht zufriedenstellend umgesetzt werden, bliebe als letzter Ausweg die Möglichkeit der steuerbegünstigten Auszahlung des noch vorhandenen Kapitals.

Betroffen sind in Österreich 600.000 Bürger, für die die ihre Arbeitgeber fleißig in betriebliche und überbetriebliche Pensionskassen einzahlen – bisher ohne Garantie über die Pensionshöhe. Für den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf muss der Staat für seine Fehler gerade stehen: "Durch ein völlig unzureichendes Gesetz schmelzen die Pensionen vieler Menschen zusammen. Der Staat ist daher in der Pflicht, ihnen wenigstens mit steuerlichen Entlastungen entgegen zu kommen!"

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