Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

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17. Dezember 2009 / 10:50 Uhr

So manipulieren ÖVP und SPÖ die Abstimmung über ein Schubhaftzentrum in Vordernberg

Am Sonntag dürfen rund 1000 Einwohner der obersteirischen Gemeinde Vordernberg (Bezirk Leoben) in einer Bürgerbefragung ihre Haltung zum geplanten Bau des Schubhaftzentrums kundtun.Der an sich erfreulichen Miteinbeziehung des Souveräns in einschneidende politische und gesellschaftliche Fragen, wie sie zuletzt auch in der Schweiz auf breiter Ebene stattfand, ist zum harten Kampf um direkte Demokratie in der Kommunalpolitik geworden.


Überfallsartig beschlossen die Mehrheitsfraktionen von SPÖ und ÖVP in einer Sondersitzung des Gemeinderates im September die offizielle Bewerbung der Gemeinde um ein Schubhaftzentrum. Dem vorangegangen war ein öffentlicher Aufruf von VP-Innenministerin Maria Fekter nach geeigneten Standorten. Vordernberg bewarb sich und galt just als Favorit, nach dem die Aussicht auf eine positive Lösung in Leoben an vermehrter Kritik von Anrainern und Geschäftsleuten zu scheitern drohte.

Was in der hiesigen Gemeinderatssitzung jedoch erst demokratisch beschlossen werden musste, war von Bürgermeister Hubner (SPÖ) und seinen willfährigen Gemeinderäten längst in einem Postwurf an alle Haushalte vorbereitet worden – samt Termin für eine vom Innenministerium geführte Informationsveranstaltung, genannt Bürgerversammlung. Den Vordernbergern ging das schließlich zu weit. Auf Initiative einiger kritischer Bürger gemeinsam mit FPÖ-Gemeinderat Weinberger gründete man eine überparteiliche Plattform zur Abhaltung einer Volksbefragung. Insgesamt 141 Unterschriften, deutlich mehr als die gesetzlich notwendigen 10% der Wahlberechtigten, wurden Anfang November an den Bürgermeister übergeben.

Aus diesem Grund brachte der freiheitliche Kommunalpolitiker in der Sitzung vom 9. November einen Antrag auf eine Volksbefragung ein. „Soll in Vordernberg ein Schubhaftzentrum gebaut werden? Ja oder nein?“, lautete die klare Fragestellung. In einer weiteren Sitzung am 19. November ging es dann ans Eingemachte. Mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP wurden die notwendigen Änderungen im Flächenwidmungsplan beschlossen. Grundstücke, die im Besitz der Voestalpine sind, mussten als Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Dazu wurden die 13 Einwendungen von Privaten, Behörden und Institutionen Schritt für Schritt abgehandelt, oder besser gesagt: zur Kenntnis genommen.

Und plötzlich wurde es hektisch im Gemeindeamt. Per Dringlichkeitsantrag auf Durchführung einer Volksbefragung beschlossen die Großparteien alternative Fragestellungen zusätzlich zur Frage im FP-Antrag vom 9. Dezember. „Sind sie für eine positive Gemeindeentwicklung durch die mögliche Gründung von Gewerbebetrieben in Vordernberg, die Absicherung der örtlichen Infrastruktur (Nahversorger, Arzt, Apotheke), eine Investition von rund 15 Millionen Euro, eine jährliche Wertschöpfung von rund zehn Millionen Euro, die Schaffung von rund 150 Arbeitsplätzen in Vordernberg und eine Mehreinnahme im Gemeindehaushalt von 130.000 Euro in Zusammenhang mit der Errichtung eines Schubhaftzentrums? Ja oder nein.“

Gemeinderat Weinberger traute seinen Augen und Ohren nicht mehr. Wurden zwei Volksbefragungen einfach zusammengeführt? Auf die Frage ob das rechtlich korrekt sei, reagierte Bürgermeister Hubner mit zustimmenden Kopfnicken. Dann wurde die Verordnung zur Durchführung der Volksbefragung am 20. Dezember mit Fragen-Mix beschlossen. Nur Weinberger stimmte aus Zweifel der Rechtmäßigkeit dagegen.

Nicht lange dauerte es, bis der kuriose Fall auch die heimische Medienlandschaft beschäftigte – und die Juristen der zuständigen Landesabteilung auf den Plan rief. Sie stellten fest, dass zwei Fragen nach dem Volksrechtegesetz rechtswidrig sind. Die Frage ob in Vordernberg ein Schubhaftzentrum errichtet werden soll, liege nicht im Entscheidungsbereich einer Gemeinde sondern des Bundes, argumentierten die Rechtsexperten. Auch „ob eine Investition von 15 Millionen Euro stattfinden soll“, trifft nicht die Gemeinde. Aus diesem Grund ist die Fragestellung rechtswidrig und die Volksbefragung für nichtig erklärt worden.

Nun wird am 20. Dezember statt einer Volksbefragung eine Bürgerbefragung durchgeführt. Das Ergebnis ist für den Bürgermeister bzw. Gemeinderat jedoch nicht verbindlich. Schon jetzt trachten die roten und schwarzen Gemeinderäte, in diesem Politschauspiel nicht völlig das Gesicht zu verlieren. Plakate mit den Suggestivfragen und „Ja zu Vordernberg“ hängen in der Gemeinde an nahezu jedem Laternenmast.

Der Versuch der bewussten Manipulation entgegen demokratischer Prinzipien ist vorerst gescheitert. Nun bleibt zu hoffen, dass die Befragung am 20. Dezember nicht im vorinszenierten Chaos der kommunalen Politmarionetten aus dem Innenministerium endet. Fehlt nur noch, dass die Vordernberger am Sonntag auf ihren Stimmzetteln verschieden große Kreise vorfinden.

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