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21. Juni 2011 / 13:22 Uhr

ÖVP-Finanzministerin verweigert Auskunft über Spesen von Pröll & Co.

Norbert HoferDer § 90 Geschäftsordnungsgesetz regelt das Anfragerecht für die österreichischen Nationalratsabgeordneten gegenüber der österreichischen Bundesregierung und den einzelnen Bundesministern. Dort ist klar geregelt, in welchen Angelegenheiten den Abgeordneten Auskunft zu erteilen ist. Allein für die neue ÖVP-Finanzministerin Maria Fekter scheint dies nach Eigeninterpretation nicht zu gelten. So verweigert sie seit ihrem Amtsantritt konsequent Antworten auf Fragen nach Repräsentationskosten und Aufwendungen ihres Vorgängers Josef Pröll.

Anfragerecht im Nationalrat ist gesetzlich klar geregelt

Der Nationalrat ist befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Diesem Fragerecht unterliegen insbesondere Regierungsakte sowie Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten.“(§ 90 Geschäftsordnungsgesetz).

Fekter ignoriert Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates

Norbert Hofer

Norbert Hofer

Norbert Hofer (FPÖ) interessierte sich für Josef Prölls Spesenrechnungen
und will sich mit Fekters Antwort nicht zufrieden geben.
Foto: Parlamentsdirektion / Mike Ranz

Obwohl die Geschäftsordnung eine klare Sprache spricht, ignoriert dies die neue ÖVP-Finanzministerin konsequent. Als letzten Liebesdienst gegenüber ihrem Amtsvorgänger Pröll verweigert sie die Beantwortung der Anfrage 8231/J, die vom FPÖ-Abgeordneten Norbert Hofer unter dem Titel „Der Kongress tanzt“ zum Thema Repräsentationsspesen des vormaligen ÖVP-Finanzministers Pröll und seines SPÖ-Finanzstaatssekretärs Schieder gestellt worden waren.

Fragen nach Verschwendung im Finanzressort offensichtlich unangenehm

Offensichtlich sind der aktuellen ÖVP-Finanzministerin Fekter Fragen nach den Repräsentationsaufwendungen ihres ÖVP-Amtsvorgängers mehr als unangenehm. Hofer begehrte unter anderem Auskunft darüber, wie hoch die Ausgaben anlässlich des Finanzballs 2011 insgesamt waren, welche Aufwendungen für die Teilnahme des ÖVP-Finanzministers und seiner beiden Staatssekretäre Schieder (SPÖ) und Lopatka (ÖVP) entstanden sind, ob auch die Kosten für die Teilnahme der Gattinnen, der jeweiligen Kabinettsmitglieder und ihrer Begleitungen durch das Ressort übernommen worden waren.

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Unter Hinweis auf den § 90 Geschäftsordnungsgesetz verweigerte Fekter die und behauptet doch tatsächlich, dass Repräsentationsspesen der Regierungsmitglieder und ihrer Ministerbüros nicht dem parlamentarischen Anfregerecht unterlägen. Offensichtlich hat das ÖVP-geführte Finanzministerium im Zusammenhang mit Repräsentationsspesen von Ex-Minister Pröll etwas zu verbergen. In einer neuerlichen Anfrage wird Hofer deshalb der Rechtsbeugung im Zusammenhang mir der Nichtbeantwortung dieser parlamentarischen Anfrage neuerlich auf den Grund gehen.

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