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25. Juni 2011 / 13:09 Uhr

Eva Herman verliert im Zitatstreit gegen Springer-Presse

Eva HermanEva Herman ist das wohl prominenteste Beispiel dafür, wie schnell man heute wegen der falschen Meinung abgeschossen werden kann: Weil sie in Deutschland für familienfreundliche Politik auftrat, wurde sie von diversen Medienvertretern gründlich zerlegt und ins rechte Eck gestellt – aus dem es kein Entrinnen gibt. So verlor die Journalistin ihren Job. Nun kämpft sie für Gerechtigkeit, doch die deutsche Justiz legt ihr wie gewöhnlich Steine in den Weg.

Eva Herman

Eva Herman

Familienfreundliche Aussagen können als Extremismus ausgelegt werden,
urteilte der deutsche Bundesgerichtshof im Fall Eva Herman.
Foto: René Kleinschmidt / Wikimedia

Zuletzt versuchte Herman, sich auf gerichtlichem Wege gegen das kontinuierlich falsche Zitieren ihrer Worte zu wehren: Bei einer Buchpräsentation 2007, auf der sie für die Rettung der Familie plädierte, äußerte sie sich folgendermaßen:
"Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles was wir an Werten hatten – es war eine grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch das, was gut war – das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft."

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Aus ihren Worten geht eindeutig hervor, dass die 68er-Bewegung in ihrem revolutionären Wahn nicht nur das Nazi-Regime, sondern auch die gute, alte Familientradition Deutschlands ablehnte. Das Hamburger Abendblatt – übrigens unter der Schirmherrschaft des Axel-Springer-Verlages, der viele große deutsche Medien unter seinem Dach zusammenfasst und sich stets der politischen Korrentheit unterwirft – gab Hermans Worte so wieder: Im dritten Reich sei "vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut, zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter". Dass Eva Hermann sich sehr wohl bewusst war, dass die Wertschätzung der Mutter nicht auf Hitlers Mist gewachsen ist, wird getrost unter den Tisch fallen gelassen.

BGH: Hermans Worte lassen nur Deutung der Zeitung zu

Die Journalistin sah sich falsch wiedergegeben und klagte. Das Kölner Oberlandesgericht gab ihr Recht und sprach ihr 25.000 Euro Entschädigung zu. Der Axel-Springer-Verlag wollte sich jedoch diesem Urteil nicht unterwerfen und zerrte den Fall vor den Bundesgerichtshof, der – wie zu erwarten war – dem regierungs- und somit ideologietreuen Verlag Recht gab: Obwohl er das Persönlichkeitsrecht Eva Hermans vor unrichtigen, verfälschten oder entstellten Widergaben schützen sollte, urteilte der BGH: "Die Äußerung lässt im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr beigemessen hat." Denkt jemand also offen traditionell, so können seine Worte straffrei ins Extremistische gezogen und dabei "in Stoßrichtung" und "anhand der Gedankenführung" maßlos übertrieben werden.

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