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2. Juli 2011 / 12:17 Uhr

Promi-Asylant Figueroa in Ried wieder hinter Gittern

BildDas Ping-Pong-Spiel um den nach Oberösterreich geflüchteten Ex-Polizeichef von Guatemala, Javier Figueroa, geht weiter. Vor wenigen Tagen wurde er wieder in Auslieferungshaft genommen, nachdem er zuvor durch eine Kautionszahlung von nur 15.000 Euro auf freiem Fuß leben durfte. Er wird beschuldigt, in seiner Heimat an der Tötung von mindestens zehn Häftlingen beteiligt gewesen zu sein – seit August 2010 gibt es einen internationalen Haftbefehl gegen Figueroa, der in Österreich Asyl genießt. Es gilt die Unschuldvermutung.

Figueroa

Figueroa

Figueroa war in Guatemala Polizeichef und soll für den
Tod von mindestens zehn Menscen verantwortlich sein.
Foto: El Periodico de Guatemala

Der 40-jährige Javier Figueroa flüchtete zuerst nach Costa Rica, dann nach Spanien und kam 2007 nach Österreich, wo er im Erstaufnahmezentrum Thalham, OÖ, einen Asylantrag stellte, der positiv entschieden wurde. Seitdem lebte er mit seiner Familie in einer Innviertler Gemeinde, betrieb mit seinem Bruder in Schärding ein Lokal und genoss den Schutz lokaler Dorfpolizisten, da er beim Asylantrag angab, von Drogenbossen bedroht zu werden. Den österreichischen Behörden war von Anfang an bekannt, wer Figueroa ist. Daher wurde er nach seiner Einreise in  Österreich auch kurz in Gewahrsam genommen, bald aber wieder frei gelassen.

Entscheidung über Auslieferung soll im Juli fallen

Seit August 2010 gibt es jedoch einen internationalen Haftbefehl. Sonderermittler der UNO halten ihm Beteiligungen an Morden vor. Auch gibt es einen Auslieferungsantrag aus Guatemala, sagte Außenamtssprecher Peter Launsky-Tieffenthal gegenüber Medien. Ende Mai dieses Jahres wurde Figueroa deshalb festgenommen, aber Anfang Juni gegen eine Kaution von 15.000 Euro wieder freigelassen. Doch die Staatsanwaltschaft beeinspruchte diese Entscheidung der Richterin beim Oberlandesgericht Linz und bekam jetzt Recht. Daraufhin wurde Figueroa sofort wieder in Auslieferungshaft genommen. Auf Anfrage von Unzensuriert.at teilte Staatsanwalt Mag. Alois Ebner mit, dass das Landesgericht Ried über die Auslieferung wohl im Juli entscheiden werde. Ein Ende des Falles sei dennoch nicht in Sicht. Denn Figueroa könne – wenn der Auslieferung stattgegeben werde –  beim Oberlandesgericht Linz und in der Folge beim Justizministerium in zweiter und dritter Instanz gegen die Urteile berufen.

In seiner Heimat drohen dem gelernten Gynäkologen Figueroa, der in Interviews die ihm angelasteten Verbrechen stets abstritt, 25 bis 30 Jahre Haft, unter Umständen sogar die Todesstrafe. Guatemala habe aber bereits im Rahmen des Auslieferungsansuchens festgehalten, dass man „von der Todesstrafe keinen Gebrauch machen werde“, so Staatsanwalt Ebner. Wäre dies nicht der Fall gewesen, würde Figueroa aller Voraussicht nach nicht ausgeliefert werden.

Mit Interesse verfolgen die Medien in Guatemala den Auslieferungs-Krimi. Gladys Galeano, Journalistin bei El Periódico de Guatemala, wollte etwa wissen, ob der Häftling Figueroa in Österreich eine Sonderbehandlung genieße. „Nein“, erwidert Ebner, „Sonderregelungen für Häftlinge gebe es ausschließlich beim Essen, wenn beispielsweise aus religiösen Gründen kein Schweinefleisch gegessen werden darf“.

Innenministerium auf Tauchstation

Zur Frage, was nun mit dem Flüchtlingsstatus Figueroas passiere, konnte Ebner keine Auskunft geben, nur soviel: „Dafür ist das Innenministerium zuständig.“ Dort nachgefragt, schaffte es Pressesprecher Mag. Rudolf Gollia nicht, innerhalb von drei Tagen eine Stellungnahme abzugeben. Zwei Mails und ein Anruf, der auf der Mobilbox landete, waren erfolglos. In der Telefonzentrale sagte eine Dame: „Bei uns ist derzeit viel los.“

Ähnlich auskunftsfreudig wie der Pressesprecher gibt sich auch seine Chefin bei der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Harald Vilimsky. Die Fragen, warum er Asyl erhielt, welche Gründe er dafür angab, ob die Anschuldigungen gegen ihn damals bekannt waren, ob er unter falschem Namen einreiste oder Asyl beantragte und sogar die Frage, seit wann der Asyl in Österreich genießt, beantwortet Johanna Mikl-Leitner mit folgendem Zweizeiler:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine Informationen zu persönlichen Daten sowie den asylrechtlichen Verfahren einzelner Personen veröffentlicht werden.

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