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ÖH

13. Juli 2011 / 10:35 Uhr

Studenten werden verdrängt, ihre Eltern umworben

 Karlheinz TöchterleEin Studium zu absolvieren ist gewiss kein Privileg der Jugend. Dass der Wissenschaftsminister nun verstärkt Studenten im schon leicht fortgeschrittenen Alter ködert, ist dennoch neu. Ende Juni flatterte bei zahlreichen Österreichern ein Brief von Karlheinz Töchterle ins Haus, in dem er den Empfängern – teilweise jenseits der 50 Jahre – auf die Ferien vorbereitet:

Das Ende des Schul- bzw. Studienjahres naht, der Studienstart im Wintersemester sollte daher jetzt schon gut geplant sein. Bevor Sie Ihre wohlverdienten Ferien beginnen, erlaube ich mir, Sie auf eine wichtige Regelung aufmerksam zu machen, die Sie ganz konkret betrifft, wenn Sie den Beginn oder Wechsel eines Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums an einer österreichischen Universität vorhaben.

BMWF-Brief

BMWF-Brief

Mit diesem Brief stellte Minister Töchterle
manche Eltern von Studenten vor ein Rätsel.

Ganz abgesehen davon, dass sich Leute, die vielleicht eine oder zwei Wochen Sommerurlaub haben, ein wenig verulkt vorkommen, wenn ihnen ein Minister schöne (dreimonatige) Ferien wünscht, erhebt sich die Frage: Was soll das Ganze? Sind zu wenige Studenten an unseren Unis, dass auch die älteren Generationen verstärkt umworben werden wollen?

Nachdem alle Empfänger selbst Kinder im Studienalter haben, lag der Verdacht nahe, dass hier einfach Familienbeihilfebezieher angeschrieben wurden, ohne ihnen mitzuteilen, dass nicht sie, sondern mehrheitlich ihre Kinder Adressaten der Botschaft sind. Die Ahnung bestätigte sich nach einer Anfrage im Ministerium, das so antwortete:

Als Empfänger des Schreibens wurden daher alle Personen adressiert, die für ein Kind (Geburtsdatum 1.1.1987 bis 31.12.1993) für mindestens einen Monat im Zeitraum Jänner 2010 – Dezember 2011 Anspruch auf Familienbeihilfe aufgewiesen haben. In aller Regel handelt es sich dabei – auch bei volljährigen Kindern – um die Mutter/den Vater des Kindes. Bei den Adressen handelt es sich daher um die Anschrift der anspruchsberechtigten Familienbeihilfenbezieher und NICHT der Kinder, da die Daten der Kinder nicht bekannt sind. Im Brief angesprochen waren jedoch die Studierenden/Maturant/inn/en/Präsenzdiener mittels „Sehr geehrte Damen und Herren!“

Daten aus dem Finanzministerium – mit freundlicher Genehmigung des Familienministeriums

So weit, so verwirrend. Doch woher hat das Wissenschaftsministerium die Daten, die an sich nur dem Finanzministerium bekannt sein dürften, wird doch dort die Familienbeihilfe ausgezahlt? Auch dafür hat das Ministerium eine Erklärung: „Die Adressdaten wurden durch das Bundesministerium für Finanzen mit Einverständnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend als Datenhalter bzw. Verwalter der Familienbeihilfendatenbank zur Verfügung gestellt. Die Daten wurden im Auftrag vom Bundesministerium für Finanzen selektiert und direkt an das Bundesrechenzentrum geleitet, wo die Briefe gedruckt wurden.“ Wir nehmen zur Kenntnis: Personendaten werden innerhalb der Regierung nach Bedarf weitergegeben.

Voranmeldung als neue bürokratische Schikane

Karlheinz Töchterle

Karlheinz Töchterle

Wissenschaftsminister Töchterle hat alle Hände voll zu tun, die
komplizierte und bürgerfeindliche Neuregelung zu erklären.
Foto: Anna Rauchenberger

Und wozu überhaupt dieser merkwürdige Brief? Den Eltern von Studenten schöne Ferien zu wünschen, kann doch nicht alles gewesen sein. War es auch nicht: Ab dem kommenden Wintersemester hat man sich eine neue Schikane einfallen lassen, um die Zahl der Studienanfänger möglichst niedrig zu halten und Österreicherin den Zugang zu höherer Bildung zu erschweren. Man kann nun nicht mehr nur an pseudo-fachlichen Hürden wie Eingangstest scheitern, sondern auch an der Bürokratie. Denn, so schreibt Töchterle an die Familienbeihilfebezieher:

Bei jedem neuem Studium (auch bei einem Studienewechsel) muss eine Voranmeldung an der Universität Ihrer Wahl für das von Ihnen geplante Studium bis spätestens 31. August (für das Wintersemester) vorliegen […] Die Voranmeldung ist bereits vor der Ablegung der Matura oder einer vergleichbaren Universitätsberechtigung möglich.
Wichtiger Hinweis: Auch bei einem Studienwechsel ist eine Voranmeldung notwendig. […] Den unterschiedlichen Beginn der Voranmeldefristen an den einzelnen Universitäten finden Sie auf den Internetseiten dieser Universitäten. […]
Sie sollten sich jedoch auf alle Fälle rechtzeitig hinsichtlich der für Ihr konkret geplantes Studium geltenden Regelung erkundigen! (Hervorhebungen im Original)

Der letzte Satz ist der wichtigste, denn wie die Österreichische Hochschülerschaft heute bekanntgab, enden für manche Studien die Voranmeldefristen bereits am kommenden Freitag. Andere wiederum laufen nur bis 5. August. Besonders in den überlaufenden Studienrichtungen wie Psychologie oder Publizistik ist bald Schluss.

Klingt also ganz nach einer besonders intransparenten und bürgerfeindlichen Neuregelung, die obendrein erehbliche Informationskosten nach sich zieht. Dass es mit dem verirrten Brief nicht getan sein könnte, dämmert auch dem Ministerium. In der Beantwortung der Unzensuriert-Fragen betont man daher ergänzende Maßnahmen:

Neben dem persönlichen Schreiben des Bundesministers an alle Familienbeihilfenbezieher wurde mit der österreichischen Universitätenkonferenz eine großangelegte Informationsoffensive initiiert, sodass alle Studieninteressierten auf die Voranmeldung aufmerksam gemacht werden. Dies beinhaltete neben einem Brief an alle Maturant/inn/en, von Bundesministerin Schmied und Bundesminister Töchterle unter anderem auch die Einrichtung der Homepage www.studienbeginn.at.

Würde man die Universitäten endlich ausreichend finanzieren, könnte man sich derart kostspielige Schikanen ersparen.

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