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Weil Polen und Ungarn nicht so wollen wie die EU (Bild: Kommissionsgebäude in Brüssel), wird das Verfahren gegen sie auch unter Vorsitzführung Deutschlands nicht eingestellt.

24. September 2020 / 17:06 Uhr

EU-Verfahren gegen Ungarn und Polen sollen fortgesetzt werden

Während Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft hat, will man die Verfahren wegen der angeblichen Verletzung von “EU-Grundwerten” gegen Polen und Ungarn fortführen, obwohl sie angesichts des Meinungsbildes in der EU wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Bedingungen für Verfahrensende angeblich nicht gegeben

“Wir haben heute auf Grundlage von sehr ausführlichen Berichten der Kommission zur Lage in Ungarn und zur Lage in Polen festgestellt, dass die Bedingungen zur Beendigung der Artikel-7-Verfahren nicht gegeben sind”, drückte es Staatsminister Michael Roth nach EU-Beratungen in Brüssel laut den Salzburger Nachrichten verklausuliert aus. Man werde die Verfahren fortsetzen und weitere Anhörungen planen.

Die Verfahren, die in letzter Konsequenz mit einem Entzug von EU-Stimmrechten enden könnten, sollen Ungarn und Polen dazu bewegen, die Unabhängigkeit der Justiz und die Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Zumindest um letztere steht es allerdings auch in Westeuropa nicht so gut, wo in der BRD Politiker entscheiden, wer Verfassungsrichter, Geheimdienstchef oder Polizeichef wird.

EU-Eliten wenig begeistert von Asylpolitik

Im Fall Ungarns geht es auch um die Situation von Migranten. Beschlüsse der ungarischen Regierung, die vorsehen, Hilfeleistung bei Asylanträgen unter Strafe zu stellen und das Recht auf Asylantrag einzuschränken, bringen EU-Funktionäre regelmäßig auf die Palme.

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