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18. Juli 2011 / 07:34 Uhr

Rechte von Illegalen werden ausgeweitet

KindergartenFreien Zugang für Illegale zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarkt wünschen sich die deutschen Grünen und die SPD. Entsprechende Gesetzesvorlagen haben beide Parteien bereits eingebracht. Mit Aussicht auf Erfolg. Denn praktisch fix scheint ein Regierungsentscheid, die Meldepflicht einzuschränken. Und das könnte eine fatale Signalfunktion haben. Statt gegen illegale Einwanderung strikt vorzugehen, werden im Gegenteil die Rechte für Illegale ausgeweitet. 

Geplant ist, die Übermittlungspflicht im Aufenthaltsgesetz einzuschränken. Konkret sollen Schulen und Kindertagesstätten von der bisherigen Meldepflicht an die Behörden befreit werden, wenn Kinder von Illegalen zur Schule oder in den Kindergarten gehen. Das soll in Deutschland tatsächlich kommen. Wer in die Schule oder in den Kindergarten will, kann dies tun, ohne entsprechende Papiere wie Meldezettel vorzulegen. Die Leiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, zeigt sich in der Berliner Wochenzeitung Junge Freiheit erfreut über diese neue Regelung: „Der Wegfall der Übermittlungspflicht ist ein wichtiger Schritt, damit Kinder ohne Papiere ihr Menschenrecht auf Bildung in Deutschland wahrnehmen können.“ Bisher hätten Eltern und ihre Kinder ohne Aufenthaltsstatus fürchten müssen, abgeschoben zu werden, wenn die Kinder eine Schule oder einen Kindergarten besuchen, da die Einrichtungen nach dem Aufenthaltsgesetz verpflichtet gewesen wären, sie an die Ausländerbehörden zu melden.

Kindergarten

Kindergarten

In Niederösterreich ist ein Meldezettel Voraussetzung für den
Kindergartenbesuch, in Wien war das so eindeutig nicht zu hören.
Foto: Unzensuriert.at

Grüne und SPD wollen die Rechte von Illegalen noch weiter ausweiten. Deshalb ist zu befürchten, dass ihre Schwesterparteien in Österreich ähnliches planen. Wie ist die derzeitige Regelung bei uns? Eine Kindergarten-Leiterin in Niederösterreich sagt auf Anfrage von Unzensuriert.at, dass bei der Anmeldung zumindest auch ein Meldezettel vorgelegt werden müsse. Die meisten würden aber auch einen Staatsbürgerschaftsnachweis mitbringen. Darüber hinaus werde gerade in Niederösterreich darauf geachtet, dass in Kindergärten ausschließlich Kinder aus der Gemeinde aufgenommen werden, da die Kosten ja auch von der Gemeinde getragen würden. In Wien ist die Situation laut Auskunft aus dem Büro des Bildungsstadtrates Christian Oxonitsch (SPÖ) so: „Unser Handlungsrahmen ist die Einhaltung der Schulpflicht bzw. des verpflichtenden Kindergartenjahres: Das heißt, sicherzustellen, dass jedes in Wien gemeldete Kind ab einem gewissen Alter Kindergarten bzw. Schule besucht.“ Und im Bundesministerium für Unterricht hat man sich nach fünf Tagen zu folgender Stellungnahme durchgerungen: „Für fremdenrechtliche Angelegenheiten ist das BMUKK nicht zuständig. Alle Angelegenheiten des Schulrechts entnehmen Sie bitte der Homepage bmukk.gv.at.“

In Österreich ist niemand zuständig

Nicht zuständig! Vielleicht weiß das Innenministerium Bescheid, wo das Fremdenrecht angesiedelt ist? Falsch gedacht: „Dafür sind wir nicht zuständig, Schulen und Kindergärten sind Sache der Länder“, erklärt der Sprecher des Innenministeriums, Rudolf Gollia. Journalisten, die in dieser Sache recherchieren, wird so der Eindruck vermittelt, dass mit dieser Angelegenheit keiner etwas zu tun haben möchte. Über Illegale, über Abschiebung und Zuwanderung will keiner reden, jeder hat offenbar Angst, sich die Finger zu verbrennen. Es ist ein Spiegelbild der derzeitigen Ausländerpolitik der Bundesregierung. 

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