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18. Jänner 2010 / 09:26 Uhr

Adoption durch Homo-Paare beschäftigt Europarat

Am 27. Januar legt der Schweizer Andreas Gross, Vorsitzender der Sozialisten (dieser Gruppe gehört interessanterweise auch Alexander van der Bellen an), dem Europarat eine ausführliche Stellungnahme vor, die den Mitgliedsländern dringend empfiehlt, jedwede „Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität“ zu unterlassen und völlige rechtliche Gleichstellung der unterschiedlichen Partnerschaften mit der (heterosexuellen) Ehe sicherzustellen, speziell auch in Hinsicht Adoption, Erbrecht und Steuerrecht.

Der Wiener Weihbischof Stefan Turnovszky appelliert in einem Brief an die österreichischen Abgeordneten, dem nicht zuzustimmen: „Ich halte es für falsch, Adoptionsfragen aus der Sicht adoptionswilliger Eltern und nicht aus der Perspektive des Kindes zu behandeln. Ein ‚Recht auf Adoption’ hat kein Erwachsener, nur ein Kind, und dann ein Recht auf die Möglichkeit einen Vater und eine Mutter zu erhalten. (…) Die sexuelle Orientierung soll unter das Verbot der Diskriminierung fallen. Offenkundig soll Ungleiches gleich behandelt werden. Die Missachtung des Gleichheitsgebotes ist unverkennbar.“

Dem kann man nur zustimmen. Und die Frage an die Sozialisten im Europarat richten, warum sie (derzeit?) nur spezifische „sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten“ wie „Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender“ (lesbisch, schwul, bisexuell und transsexuell) erwähnen, andere aber nicht. Wenn schon Bisexuelle – also Personen, die mit Männern und Frauen gleichermaßen sexuellen Verkehr haben – nicht diskriminiert werden dürfen, warum dann nicht auch solche, die als Mann mit mehreren Frauen oder als Frau mit mehreren Männern leben wollen (polygame oder polyandrische Orientierung), warum schließlich nicht auch Masochisten, Sadisten oder gar Pädophile? Wo werden die Grenzen gesetzt, wann werden sie ausgeweitet?

Einziges nachvollziehbares Kriterium kann nur der gesellschaftlich erwünschte Zweck sein: Die Gesellschaft hat ein legitimes Interesse an ihrem eigenen Fortbestand. Der Staat hat die Aufgabe, diesen zu sichern. Dies kann er durch positive Anreize, durch „Privilegierung erwünschten Verhaltens“ erreichen. Finanzielle und rechtliche Sonderstellungen (z.B. Vergünstigungen im Steuerrecht bei Einkommen und Erbschaft) sollen also nur jenem Verhalten zugute kommen, das der Erhaltung der Gesellschaft dient. Dazu gehört zuvorderst die ethische Erziehung eigener Kinder in einer stabilen Beziehung. Deshalb gilt die Ehe als Keimzelle des Staates, die langfristige Bindung und umfassende Verantwortung für einander als Werthaltung vermittelt.

Der Vorrang und die rechtliche Sonderstellung der (traditionellen) Familie ist also eine sinnvolle gezielte Maßnahme des Staates zur Selbsterhaltung, die nicht wegen modischer „Selbstverwirklichungsideale“ hedonistischer Egoisten aufgegeben werden darf. Es ist bezeichnend für den Zustand unserer Gesellschaft, dass solche „Binsenweisheiten“ noch extra ausgeführt werden müssen.

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