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27. Juli 2011 / 16:40 Uhr

Parlamentshomepage: Verfahren gegen Prammer eingestellt

Barbara PrammerNationalratspräsidentin Barbara Prammer kann tief durchatmen. Die Staatsanwaltschaft wird kein Verfahren gegen sie wegen der Neugestaltung der Parlaments-Webseite einleiten. Die Webpräsenz geriet wesentlich teurer als geplant. FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl hatte zudem die Umgehung des Bundes-Vergabegesetzes vermutet.

Barbara Prammer

Barbara Prammer

Die Justiz benötigte für die Einstellung des Verfahrens gegen
Barbara Prammer keine Infos vom Rechnungshof.
Foto: Unzensuriert

Die Freiheitlichen rechneten im Mai des Vorjahres zusammen, wie hoch die Kosten für den Relaunch bis zu diesem Zeitpunkt waren und kamen auf die stolze Summe von 453.613,22 Euro. Nachdem auch interne Personalkosten anfielen, dürfte das Projekt in Summe mehr als 700.000 Euro gekostet haben, die ebenfalls neu gestalteten Seiten für Kinder- und Jugendparlament noch gar nicht mit einberechnet.

Bei der Planung dürfte einiges schief gegangen sein. Einen externen Dienstleister wählte man zunächst nach einem Vergabeverfahren, das per Gesetz nur für Aufträge bis 60.000 Euro netto angewendet werden darf. So ersparte man sich eine öffentliche Ausschreibung. Doch das war nur das Basispaket, weitere Kosten folgten. Die FPÖ vermutete, dass dies schon vorher bekannt gewesen sein musste, und übermittelte die Unterlagen der Staatsanwaltschaft.

Rechnungshof hat noch kein Prüfergebnis veröffentlicht

Die gab jetzt allerdings überraschend die Einstellung des Verfahrens bekannt, weil „kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung“ bestehe. Bemerkenswert: Prammer selbst hatte damals den Rechnungshof ersucht, das Projekt zu prüfen. Ein Abschlussbericht dieser Prüfung ist bisher nicht veröffentlicht worden, wie die Pressesprecherin des Rechnungshofs bestätigte. Ob die Staatsanwaltschaft Informationen aus der laufenden Prüfung angefordert habe, wisse sie nicht. Dies ist jedoch auf Grund der Rchtslage auszuschließen, da die Justiz vor Einleitung konkreter Ermittlungsschritte gegen Abgeordnete die Aufhebung der Immunität beantragen muss. Offenbar wussten die Staatsanwälte auch ohne nähere Details, zu welchem Ende sie dieses Verfahren bringen sollten. Für Herbert Kickl ein weiteres Indiz, dass Politiker der Regierungsparteien durch die Justiz bevorzugt behandelt werden: „Diese Zustände sind ja im letzten Untersuchungsausschuss offen zutage getreten – Stichwort Strasser-Mails – und haben sich offenbar seither nicht gebessert.“

Das aktuelle Unzensuriert-Magazin berichtet ausführlich über weitere merkwürdige Entscheidungen der österreichischen Justiz.

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Inhaltsübersicht Unzensuriert-Magazin 2/2011

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