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5. August 2011 / 15:35 Uhr

Verfassungsschutzbericht: Ein Dokument der Vernebelung

Heute wurde der aktuelle Verfassungsschutzbericht 2011 präsentiert. Peter Gridling, dem Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), war es dabei wichtig zu betonen, “dass die Sicherheitsbehörden auf dem rechten Auge nicht blind sind”. Dieser Verdacht kommt bei gewissenhafter Lektüre des Berichts ohnehin nicht auf, wohl aber werden die linksextremen Straftaten bagatellisiert. Die Blindheit auf dem linken Auge kann sich das BVT allerdings getrost erlauben, sind dazu doch ohnehin keine unangenehmen Journalistenfragen zu erwarten.

Zu den Fakten: Die Zahl der angezeigten rechtsextremen Tathandlungen stieg gegenüber dem Vorjahr von 453 auf 580, also um 28 Prozent. Dabei wurden 1040 Delikte angezeigt nach 791 im Vorjahr. Das ist eine Steigerung um 31, 4 Prozent. Auf der linksextremen Seite lagen 211 Tathandlungen vor, der Vergleichswert aus 2009 fehlt im Bericht. Bei den angezeigten Delikten waren es 340 nach 90 im Vorjahr – eine Steigerung um imposante 278 Prozent, die im Bericht sicherheitshalber nicht errechnet wurde. Dafür bemüht man sich mitzuteilen, dass der Anstieg auf ein neues Meldesystem zurückzuführen sei, das sich nun “am Phänomenbereich Rechtsextremismus orientiert”. Warum bisher offenbar mit zweierlei Maß gemessen wurde, bleibt das Geheimnis der Behörden.

Der Großteil der angezeigten Delikte im Spektrum des Rechtsextremismus sind “Verbaldelikte” oder andere Vergehen, die nicht mit körperlicher Gewalt in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich um Anzeigen nach dem Verbotsgesetz (522), dem Verhetzungsparagraphen (79), dem Abzeichengesetz (20) und wegen Verstoßes gegen Artikel III, Absatz 1, Ziffer 4 EGVG, das ist eine minder schwere Wiederbetätigung, die nicht nach dem Verbotsgesetz strafbar ist und als Verwaltungsübertretung geahndet wird (39 Delikte).In diesem Bereich gehen zahlreiche Anzeigen überdies auf die “politische Arbeit” der Grünen und mit ihnen in Verbindung stehender Personen und Organisationen zurück. Deren rechtliche Substanz löst sich freilich bei näherer Prüfung schnell auf. So stellte Gridling heute etwa klar fest, es habe Es habe nicht belegt werden können, dass der inzwischen aus der FPÖ ausgeschlossene Abgeordnete Werner Königshofer selbst Inhalte auf die Neonazi-Seite “alpen-donau.info” gestellt habe, wie dies seit Monaten von den Grünen und ihren Freunden unter tatkräftiger Beteiligung der Medien getrommelt wird. Nach Abzug der “Verbaldelikte” bleiben 380 Straftaten, die mit Gewalt gegen Personen oder Sachen bzw. deren Androhung zusammenhängen.

Mehr Gewalt gegen Menschen von links als von rechts

Im linksextremen Spektrum fallen die “Verbaldelikte” zur Gänze weg, da es nicht verboten ist, den Kommunismus zu verherrlichen oder dessen Machtergreifung in Österreich zu fordern. Somit stehen fast alle angezeigten Delikte in Zusammenhang mit Gewalt gegen Personen oder Sachen. Während es hier im Bereich des Linksextremismus eine klare Aufschlüsselung gibt, ist diese bei den rechtsextremen Delikten nur sehr oberflächlich und in einer Fußnote versteckt. Demnach gab es im linksextremen Spektrum 5 Fälle von Körperverletzung und 31 von schwerer Körperverletzung (alle gegen Polizeibeamte). Bei den Rechtsextremen stehen 32 Anzeigen wegen dieser beiden Delikte in der Statistik, wobei hier eine Trennung zwischen gewöhnlicher und schwerer Körperverletzung nicht vorgenommen wurde. Linksextreme waren für 180 Sachbeschädigungen verantwortlich, davon 53 schwere. Rechtsextreme für insgesamt 262 Sachbeschädigungen. Welche Delikte bei den Rechtsextremen unter die 58 Anzeigen wegen “anderer StGB-Delikte” fallen, bleibt unklar. Auf linker Seite stehen etwa vier Brandstiftungen, 17mal Widerstand gegen die Staatsgewalt, 4 tätliche Angriffe, 10 Fälle von Landfriedensbruch und 26 Störungen einer Versammlung zu Buche.

Vergleicht man also jene Delikte, die auch tatsächlich vergleichbar sind, zeigt sich, dass das Gewaltpotential auf beiden politisch extremen Seiten in etwa gleich hoch sein dürfte. Schockierend ist allerdings der riesige Unterschied bei der Aufklärung der Straftaten. Konnten bei den Rechtsextremisten 282 von 580 Tathandlungen (oder 48,6 Prozent) aufgeklärt werden,  waren es bei den Linksextremisten nur 39 von 211 oder mickrige 18,5 Prozent. Sollten der BVT-Chef und die Innenministerin nicht der eigenen Vernebelungsaktion zum Opfer gefallen sein, müssten sie angesichts der nackten Zahlen also klar erkennen, in welchem Bereich verstärkte Polizeiarbeit nötig ist.

BVT bekennt: Statistik sagt nichts über Realität aus

Zum Abschluss noch ein besonderes Bonmot aus dem Bericht:

Generell ist zu beachten, dass kriminalstatistische Kennzahlen und Anzeigenstatistiken keine auch nur annähernde Abbildung der ,Kriminalitätswirklichkeit’ im Sinne der faktischen Verbreitung von strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen leisten können.

Eine hübsch verklausulierte Aufforderung, den Bericht wegen Wertlosigkeit zu entsorgen. Zum Glück gilt diese Weisheit nur für den Bereich “Rechtsextremismus”. 

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