Am 1. November 2010 trat eine Änderung des Zivildienstgesetzes in Kraft. Damit wird es ehemaligen Zivildienern ermöglicht, in den Polizeidienst eintreten zu können. Weshalb man Personen, die zuvor eine Ausbildung an der Waffe noch strikt ablehnten, durch die Hintertüre den Eintritt in den Polizeidienst ermöglicht, wäre grundsätzlich hinterfragenswert.
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Bisher war dafür die vorherige Ableistung des Präsenzdienstes eine Grundvoraussetzung. Nunmehr ist also vorgesehen, dass Interessenten eine militärische Ausbildung nachholen können. Dies auszuarbeiten obliegt dem Innenministerium gemeinsam mit dem Verteidigungsministerium. Da diese beiden Ministerien involviert sind, muss ein entsprechendes Ressortübereinkommen ausgearbeitet werden.
Der Freiheitliche Nationalratsabgeordnete Harald Vilimsky dachte, wenn ein Gesetz beschlossen wird, sollten sich die betroffenen Regierungsmitglieder doch bereits Gedanken gemacht haben, wie dieses Gesetz vollzogen wird. Doch weit gefehlt. Bereits seit Oktober 2010 versucht er nun mittels mehrerer parlamentarischer Anfragen herauszufinden, wie die militärische Ausbildung für ehemalige Zivildiener ablaufen soll. Einen vorläufig letzten Versuch startete er am 15. Juni dieses Jahres. Doch auch diesmal ohne Erfolg. Wie aus den Beantwortungen vom 5. August, beziehungsweise 10. August hervor geht, waren neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes die beiden Ministerien noch immer nicht in der Lage, eine entsprechende Regelung auszuarbeiten. Und das, obwohl am 1. Juni fünf ehemalige Zivildiener bereits eine polizeiliche Grundausbildung begonnen haben. Doch wie schreibt Innenministerin Mikl-Leitner beruhigend: "Das gegenständliche Ressortübereinkommen wird zufolge vorliegender Information noch vor der militärischen Basisausbildung vorliegen." Na, dann ist ja alles in Ordnung.
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