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CDU

4. September 2011 / 08:26 Uhr

Fünfprozenthürde: Demokratiestillstand in der BRD

Aktuell sind insgesamt 112 Parteien beim deutschen Innenministerium registriert. Gerade einmal sechs davon sind Mitglied des Deutschen Bundestages. Während halbwegs erfolgreiche Kleinparteien durch das deutsche Parteienförderungsystem finanziell durchaus gut versorgt werden, erschwert ihnen eine andere Regelung, jemals in die politische Gestaltung einzugreifen: die Fünf-Prozent-Klausel für Wahlen auf Bundes- und Landesebene.

Eine bundesdeutsche Partei erhält  erst dann Mandate für den Bundestag, wenn sie einen Anteil von mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Hat eine Partei weniger Stimmen, dann zieht sie nicht in das Parlament ein. Nur ihre in einem Wahlkreis direkt gewählten Kandidaten werden Abgeordnete. Hat eine Partei drei oder mehr Direktmandate errungen, dann wird sie trotzdem bei der Verteilung der Sitze nach Landeslisten berücksichtigt. Lediglich Parteien ethnischer Minderheiten wie der Südschleswigsche Wählerverband sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Väter der Fünf-Prozent Hürde nach 1945 wollten ursprünglich Weimarer Zustände verhindern. So gab es in den zwanzigiger und Anfang der dreißiger Jahre vor allem durch eine Zersplitterung des bürgerlichen Lagers eine Vielzahl von Gruppierungen. Dies führte letztendlich zur Unregierbarkeit, zur innenpolitischen Radikalisierung und zum Aufstieg des Nationalsozialismus. Dies wollte man in der BRD verhindern. Ergebnis war aber in Folge eine Einengung des politischen Spektrums. Waren im ersten Deutschen Bundestag noch zehn Parteien vertreten, so reduzierte sich dies ab 1961 bis 1983 auf vier Parteien, nämlich CDU, CSU, SPD und FDP.

Lagerbildung mit wenig Spielraum

Durch die Fünf-Prozent Hürde ergab sich auf Bundesebene, aber auch auf Länderebene der Trend zur Lagerbildung. Die führte zu einer langen Periode von CDU/CSU- und FDP-Regierungen bis 1965, zu einer Regierungszusammenarbeit SPD/FDP 1969 bis 1982 und dann wiederum einer CDU/CSU-Regierung 1982 bis 1998. Dem folgte eine SPD/Grüne-Regierung bis 2005. Seit 2009 gibt es wiederum eine CDU/CSU und FDP-Regierung. Lediglich in den Zeitspannen 1965 bis 1969 und 2005 bis 2009 kam es zu großen Koalitionen aus CDU/CSU und SPD.

Alle Parteien zieht es nach links – auch die Union

Die deutsche Wiedervereinigung führte zum Eintritt der SED-Nachfolgepartei PDS/Die Linke in den Deutschen Bundestag. Damit hatte sich das Spektrum insgesamt nach dem bereits 1983 erfolgten Aufstieg der Grünen in den Bundestag neuerlich nach links verschoben. Auf rechter, sprich auf nationalkonservativer bzw. nationalliberaler Seite, konnte sich demgegenüber durch die Fünf-Prozent Hürde in der Vergangenheit keine stabile und ernsthafte Alternative rechts der CDU/CSU etablieren. Damit befindet sich das bürgerliche bzw. antimarxistische Lager in einem dauerhaften strategischen Nachteil. Dies bedeutet schlussendlich auch einen Beitrag zum demokratiepolitischen Stillstand, da Mehrheiten rechts der Mitte nur mehr unter ganz besonderen wahlpolitischen Konstellationen möglich sind. Folge davon ist eine Sozialdemokratisierung der deutschen Bundespolitik, deren Symbolfigur aktuell Kanzlerin Angela Merkel ist. Sie führt die Unionsparteien immer weiter nach links und beseitigt die letzten konservatien Reste in der CDU.

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