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7. September 2011 / 12:28 Uhr

Verfassungsgericht eingeknickt: Euro-Hilfspakete genehmigt

BundesverfassungsgerichtDas deutsche Bundesverfassungsgericht hat heute erwartungsgemäß Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm abgewiesen und den von der deutschen Regierung gewährten Hilfszahlungen und Haftungen in Höhe von insgesamt rund 170 Milliarden Euro damit Verfassungskonformität bescheinigt. Dagegen geklagt hatten unter anderem der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sowie eine Gruppe von Professoren um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider und den Wirtschaftswissenschafter Wilhelm Hankel. Schachtschneider reagierte erbost: „Das ist ein schlechter Tag für Deutschland und für Europa und eine Ohrfeige für die Bedürftigen in unserem Land.“

Bundesverfassungsgericht

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Das deutsche Bundesverfassungsgericht entschied erwartungsgemäß
politisch und stärkte der Regierung den Rücken.
Foto: Al Fed / flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

Das Urteil wird naturgemäß von deutschen Regierungspolitikern begrüßt. Die linksliberale FDP-Politikern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnet es gar als Stärkung des „Königsrechts“ des Bundestages, über Einnahmen und Ausgaben des Staates zu entscheiden. In Wahrheit war dieses Recht eben durch die Zusagen der Regierung missachtet worden. Das Bundesverfasungsgericht forderte lediglich für die Zukunft, eine bessere Einbindung des Bundestags. Warum diese in der Vergangenheit nicht nötig gewesen sei, ließ es offen. Die Hilfspakte müssten – so die obersten Richter – lediglich klar definiert sein und den Parlamentariern die Möglichkeit zur Kontrolle und auch zum Ausstieg geben. Bei dem im vergangenen Jahr beschlossenen Rettungsschirm sieht das Gericht diese Kriterien erfüllt.

Schon im Vorfeld war vermutet worden, dass die Verfassungsgrichter in Karlsruhe nicht den Mut aufbringen würden, mit einer konsequenten Entscheidung die Rettung maroder Euro-Staaten im Nachhinein auszuhebeln. Tatsächlich entschieden sie politisch und stellten damit angebliche „Alternativlosigkeiten“ über das deutsche Grundgesetz.

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