Die USA versuchen beständig, an die staatlich gesammelten Personendaten Europas zu gelangen – doch wie sieht es mit Informationen von Organisationen und Unternehmen aus? Wer seine Daten in einer "Cloud" der bekanntesten IT-Riesen wie Microsoft oder Google speichert, legt sie dem amerikanischen Geheimdienst offen – selbst wenn der Firmenstandort und der Speicherplatz selbst in Europa liegt. Dies haben die Unternehmen mittlerweile zugeben müssen.
Foto: wikimedia / Briain / public Domain
Der Vorteil einer sogenannten Cloud ist, dass die Server nicht lokal vorhanden sein müssen, sondern je nach Bedarf dynamisch von einem zentralen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dadurch jedoch, dass die Daten somit in "Besitz" des Anbieters sind, wird der amerikanische "Patriot Act" wirksam:
Im Rahmen der zahllosen Aktivitäten, die seit dem 11. September gegen den Terrorismus gesetzt werden, spielt der USA PATRIOT Act (Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism) von 2001 eine führende Rolle. Dieser legt die Grundlage zur Einschränkung der Bürgerrechte in umfassenden Ausmaß, indem er beispielsweise die unbeschränkte Überwachung von Bankdaten, Telefon und Internet ermöglicht. Auch die Fluggastdatenspeicherung wurzelt im Patriot Act.
Die unbedingte Freigabe aller gespeicherten Daten europäischer Kunden wirft jedoch Probleme auf: Sie verstößt gegen das europäische Datenschutzgesetz. Das EU-Parlament untersucht nun, ob amerikanische Gesetze sich über EU-Richtlinien hinwegsetzen können – beziehungsweise, wie dies verhindert werden kann. Bis jetzt ist jedoch keine Lösung gefunden: Der niederländische Ansatz, US-amerikanische Cloud-Anbieter aus staatlichen Installationen auszuschließen, ist "wirtschaftlich und politisch unklug", heißt es aus dem Europaparlament.
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