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19. Oktober 2011 / 23:59 Uhr

Terrorgesetz: In letzter Minute die Giftzähne gezogen

Peter FichtenbauerDer Nationalrat hat heute das Terrorismus-Präventionsgesetz beschlossen. Die darin geregelte Verhetzung war  in der ursprünglichen Fassung dazu angetan, politisch missliebige Äußerungen beliebig zu verfolgen und damit den Boden für Gesinnungsjustiz und Einschränkung der Meinungsfreiheit zu bereiten. Den freiheitlichen Verhandlern ist es in letzter Minuten gelungen, den Regierungsparteien die Dimension dieses Gesetzes klarzumachen, sodass dem Gesetz nun die ärgsten Giftzähne gezogen wurden. Auf höchster parlamentarischer Ebene setzten sich Klubobmann HC Strache und der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf mit vielen ihrer Forderungen durch. Auch Unzensuriert.at hatte mit der Petition „JA zur Meinungsfreiheit – NEIN zum Terrorgesetz“ gegen die Einschränkung der Grundrechte protestiert. Bis zum heutigen Tag haben 1798 Bürger das Anliegen auf der Webseite unterstützt, zusätzlich drückten 2286 Facebook-Mitglieder ihre Zustimmung aus und erreichten uns auch mehrere hundert Unterschriften auf dem Postweg. Vielen Dank für das entschlossene Eintreten für den Schutz der Grundrechte!

Der nun beschlossene Verhetzungs-Paragraph 283 des Strafgesetzbuchs lautet:

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.

Peter Fichtenbauer

Peter Fichtenbauer

Der Freiheitliche Peter Fichtenbauer verhandelte im Justizausschuss
die Details des Terrorismus-Präventionsgesetzes.

War die Verhetzung früher nur auf Kirchen, Religionsgemeinschaften, Rassen, Völker Volksstämme und Staaten bezogen, so werden nun weitere Gruppen von Menschen unter den Schutz des Strafgesetzbuches gestellt. Die weltanschaulichen Gruppen definieren sich als Gegensatz zu den Religionsgruppen (zB Atheisten), nicht aber durch politische Ausrichtung. Es ist also weiterhin möglich, Kommunisten oder Nationalsozialisten mit scharfer Kritik zu begegnen. Die Gruppen können jedoch auch nach Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung definiert sein. Allerdings ist es zunächst erforderlich zu Gewalt aufzurufen und nicht bloß zu einer „sonstigen feindseligen Handlung“, der Interpretation durch die Gerichte einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet hätte.

Wesentlich entschärft gegenüber der Regierungsvorlage wurde der 2. Absatz, der ursprünglich ebenfalls mit schwammigen Formulierungen geradezu gespickt war. In der nun beschlossenen Form ist er im Sinne der Meinungsfreiheit sogar etwas günstiger als die alte Version. War es bisher ausreichend, eine der vom Gesetz erfassten Gruppen öffentlich verächtlich zu machen, so ist dies nun auf das Hetzen und das Beschimpfen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise eingeschränkt.

FPÖ lehnt Gesetz ab, HOSI beklagt "Verwässerung"

Im Nationalrat begrüßte der freiheitliche Justizsprecher Peter Fichtenbauer das Einlenken der Regierungsfraktionen. Die Zustimmung zu dem Gesetz versagten die FPÖ-Mandatare aus grundsätzlichen Überlegungen dennoch, weil an der Schraube zwischen Terrorismusbekämpfung und Grundrechten immer stärker zu Lasten der Grundrechte gedreht werde.

Enttäuscht von der nun beschlossenen Regelung zeigte sich die Homosexuellen-Lobby. „Wir sind entsetzt und verärgert über die totale Verwässerung des Verhetzungsverbots durch die heute anstehende Novellierung des § 283 StGB“, erklärt Kurt Krickler, Generalsekretär der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. Da bringe es auch nichts, „dass durch die Aufnahme von ‚sexueller Orientierung‘ der Verhetzungsschutz auf Lesben und Schwule ausgedehnt wird, wenn gleichzeitig der Verhetzungsparagraph zu einem zahnlosen Papiertiger gemacht wird.“

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