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22. Oktober 2011 / 20:34 Uhr

20 Millionen Euro! Bund erkauft Zustimmung der Länder bei Gerichtsreform

 Faymann und SpindeleggerDas soll ein Regierungserfolg sein? Bundeskanzler Werner Faymann  (SPÖ) und Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) haben über eine gelungene Verwaltungsreform gejubelt. Man sei sich mit den Bundesländern über die Einrichtung von Landesverwaltungs-Gerichtshöfen einig. Doch um welchen Preis? Die Zustimmung der Länder wurde vom Bund „erkauft“: 2012 bis 2014 gibt es jährlich 20 Millionen Euro vom Steuerkuchen. Weitere Mittel wurden noch aus dem Finanzausgleich ab 2015 zugesagt.

Faymann und Spindelegger

Faymann und Spindelegger

Blicke in den Himmel. Vom lieben Gott dürfen die Steuergeld-
Verprasser Faymann und Spindelegger keine Hilfe erwarten.
Foto: SPÖ Presse und Kommunikation / flickr (CC BY-ND 2.0)

Faymann tat, was er offenbar gut kann. Er „schmierte“ die Landeshauptleute, bot ihnen Geld an, damit sie „Ja“ zu seiner Reform der Gerichte sagen. Damit hat der Kanzler bereits Erfahrung, wenn die Anschuldigungen in der Inseraten-Affäre stimmen und er mit „Bezahlten Anzeigen“ Meinungskauf in Boulevard-Medien betrieb. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Amtsmissbrauchs und Untreue, außerdem ist die Inseraten-Affäre auch Gegenstand im parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Für Faymann gilt die Unschuldsvermutung.

Kritik vom Rechnungshof und Gemeindebund

Aber zurück zu den Gerichten. Neun Verwaltungs-Gerichte in den Ländern und zwei Bundesverwaltungs-Gerichte sollten nach Ansicht der Bundesregierung nicht nur Kosten sparen, sondern die Verfahren beschleunigen. Weil damit insgesamt 120 Behörden abgelöst würden. Aber das Durchforsten des Behördenwildwuchses hat seinen Preis. Laut Rechnungshof verursacht das Vorhaben einige Millionen Euro an Mehrkosten – wie viel genau, sei derzeit nicht abschätzbar. Faymann und Spindelegger boxten die Einigung mit den Ländern trotz Kritik des Rechnungshofes und trotz Bedenken des Präsidenten des Gemeindebundes, Helmut Mödlhammer (ÖVP), durch. Wann diese neuen Gerichte ihre Arbeit genau aufnehmen werden, konnten die Vertreter von Bund und Ländern nicht sagen, da es einen gewissen Vorlauf – etwa zur Rekrutierung von Richtern – benötige. Idealerweise sollten diese neuen Gerichte zweiter Instanz aber schon 2013 mit der Arbeit beginnen.

Die Landesverwaltungsgerichtshöfe sollen laut Spindelegger künftig „im Regelfall“ Endpunkt der Verfahren sein. Der Weg zum Verwaltungsgerichtshof wird damit in vielen Angelegenheiten verwehrt bleiben. In welchen genau, soll noch definiert werden. Vieles scheint noch unklar. Ein ausgeklügeltes Konzept sieht anders aus. Ändert sich das nicht bald, könnte „der größte Erfolg der Bundesregierung“ (Originalzitat von Maria Fekter im Ö1-Mittagsjournal) auch gleich zu einem der größten Flops der Ära Faymann und Spindelegger werden.

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