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7. November 2011 / 10:21 Uhr

Muslime feierten Opferfest mit Tierschächtungen

Bild"Muslime feiern weltweit das Opferfest" titelte gestern die Wiener Zeitung und berichtet ausführlich über diesen religiösen Brauch zu Eid al-Adhar, dem sogenannten Opferfest, das dieses Jahr auf den 6. November fiel. In der Meldung heißt es unter anderem: "Auch in Österreich begeht ein großer Teil der über 500.000 Muslime das Opferfest (türkisch: Kurban Bayram, bosnisch: Kurban Bajram). Meist übernehmen türkische Supermarktketten den gesamten Schlachtablauf – vom Kauf des Tieres bis zur Bearbeitung des Fleisches, von dem ein Teil an Arme und Bedürftige abgegeben werden muss."

 

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Das Opferfest ist das höchste islamische Fest.
Foto: Bertramz / wikimedia / (CC BY-SA 3.0)

Was man hier leider nicht erfährt, ist der Grund, warum diese Schlachtungen sozusagen "in Eigenregie" erfolgen: Islamische Schlachtungen erfolgen durch Schächtung, indem man den Tieren, häufig ohne jegliche vorherige Betäubung, mit einem speziellen Schächtmesser die Kehle durchschneidet und sie danach ausbluten lässt, wobei der Tod erst nach längerer Zeit der Agonie eintritt. Einige Fachzeitschriften berichten von bis zu 15 Minuten Todeskampf.

In Österreich wurde – nach längerem Ringen durch die Gerichtsinstanzen, die zwischen Tierschutzgedanken einerseits und einem wegen der verfassunsgrechtlich gewährleisteten Religionsfreiheit gesetzlich zu berücksichtigenden religiösen Gebrauch andererseits abzuwägen hatten – im österreichischen Bundestierschutzgesetz gesetzlich geregelt, dass das Schächten hierzulande erlaubt ist, "sofern dies durch Personen vorgenommen werden, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen und sofern die Schächtungen in einem dafür zertifizierten Schlachthof stattfinden."

Muslime rebellieren gegen gesetzliche Auflagen

Gerade in diesem Bereich dürfte es aber zu häufigem Missbrauch kommen, speziell zu Anlässen wie Eid al-Adhar. So hört man immer wieder von Schwarzschlachtungen, jedoch wenig von effizienten behördlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des Gesetzes. Auch in anderen EU-Ländern ist diese Problematik bestens bekannt. In Frankreich etwa rebellieren Muslime bereits offen gegen die gesetzlichen Auflagen, was für politischen Sprengstoff sorgt. Die EU-Kommission berichtet unterdessen von vielen Beschwerden, die den Verstoß gegen Tierschutzrichtlinien beklagen – dank ihrer Intervention ist es wenigstens gelungen, dass keine Tiere mehr unter freiem Himmel geschlachtet werden.

Strittig auch innerhalb einzelner Strömungen des Islam ist die Frage, ob das Schächten nicht ebensogut nach vorheriger Betäubung des Tieres erfolgen könne. Der österreichische Gesetzgeber konnte sich in dieser Frage bis heute zu keiner eindeutigen Stellungnahme durchringen, wie dies etwa in der Türkei der Fall ist, wo ab 1. Dezember dieses Jahres jegliches Schlachten nur nach vorheriger Betäubung, zB durch Elektronarkose, zulässig sein wird.

Halal-Fleisch wird auch ungekennzeichnet verkauft

Ein weiterer Problembereich ist die immer noch fehlende Kennzeichnungspflicht von geschächtetem Fleisch, obwohl gerade sogenannte "Halal"-Zertifizierungsstellen, wie sie verschiedentlich von muslimischer Seite eingerichtet werden, an einer verpflichtenden Kennzeichnung höchstes Interesse haben sollten, um ihre eigene Klientel, aber auch sonstige Kunden gebührend aufzuklären. Auf den auch in Österreich geübten Lebensmittelschwindel, in heimischen Produkten "Halal"-Fleisch ohne Zertifikat beizumischen und auf diese Weise dem nichtsahnenden Konsumenten "unterzujubeln", hatte bereits ein früherer Bericht in Unzensuriert.at hingewiesen.

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