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14. November 2011 / 09:29 Uhr

Kinderbetreuung innerhalb der Familie wird erschwert

BildObwohl es in unserem Land bereits einen Mangel an qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung gibt, schafft eine Entscheidung des "Unabhängigen Finanzsenats" nun erneut Hürden, sein Kind von Verwandten betreuen zu lassen. Nach einem achtstündigen pädagogischer Kurs, der Familienangehörige zu qualifizierten Betreuern ausbildet, waren die Kosten für Kinderbetreuung auch im Familienumfeld (zB durch die Großmutter) von der Steuer absetzbar. Die Entscheidung des UFS kippt diese Regelung, die von vielen sozialen Einrichtungen bereits abgehaltenen Kurse sind dadurch wertlos geworden.

 

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Soll ein Kind nicht von Familienmitgliedern betreut werden?
Foto: Rebecca Rebarich / wikimedia / public domain

Die abstruse Begründung des UFS lautet, die Intention des Gesetzgebers sei missinterpretiert worden, ein achtstündiger Kurs würde keine pädagogisch qualifizierten Kinderbetreuer ausbilden können. Dabei war doch gerade der Hintergrund des Erlasses, dass Familienangehörige nicht auf dem Ausbildungsniveau einer Kindergartenpädagogin sein müssen, um ein Kind zu betreuen. Der Erlass erwähnte nur, dass Personen, die eine solche Ausbildung bereits mitbringen, den Kurs natürlich nicht mehr zu bestehen brauchten.

Anneliese Kitzmüller, freiheitliche Familiensprecherin, fordert einen umgehenden Stopp des "juristisch-argumentativen Amoklaufs" des UFS-Referenten. Da im Parlament zuvor kein einziger Kritikpunkt am Erlass des Finanzministeriums gefunden wurde, laden die Freiheitlichen alle Parteien ein, eine Änderung im Einkommenssteuergesetz vorzunehmen, damit die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetruung durch Oma oder Opa wiederhergestellt wird.

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