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27. November 2011 / 20:56 Uhr

Prammers sonderbares Verhältnis zur Amtsverschiegenheit

BildDie Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage hat dazu geführt, dass man Kenntnis über das Rechtsverständnis von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer erlangen konnte. Es ging dabei um den Verstoß gegen die Amtsverschwiegenheit durch einen Mitarbeiter der Parlamentsdirektion bzw. des Büros der Nationalratspräsidentin. Im Zuge eines Auslieferungsbegehrens der Staatsanwaltschaft Wien gegen den ehemaligen BZÖ-Verteidigungsminister Herbert Scheibner waren Medien noch vor dem Betroffenen über dieses Begehren der Strafbehörden informiert worden. Prammer sieht darin als Verantworliche allerdings keine Angelegeheit von besonderer Relevanz.

Rote Nationalratspräsidentin „bedauert“ Vorkommnisse

Prammer

Prammer

Aus Barbara Prammers Büro ging die sensible
Information zuerst an die Medien, dann
erst an den beschuldigten Politiker.
Foto: Parlamentsdirektion / Bildagentur Zolles / Mike Ranz

Befragt nach den Vorgängen in ihrem Büro bzw. in der Parlamentsdirektion rund um die Weitergabe eines Amtsgeheimnisses an Journalisten kann sich die Nationalratspräsidentin nur zu Worten des Bedauerns durchringen. In der diesbezüglichen Anfragebeantwortung heißt es wörtlich: „Ich bedauere es sehr, dass durch Vorkommnisse – ohne mein Wissen, wenngleich in meinem Verantwortungsbereich – im Zusammenhang mit dem Immunitätsverfahren gegen das intern von der Präsidialkonferenz akkordierte Ablaufschema verstoßen wurde.“ Über das verbalisierte Bedauern geht Prammers Bewertung der Vorkommnisse rund um den Verrat eines Amtsgeheimnisses allerdings nicht hinaus.

Prammer sieht keine strafrechtliche Relevanz

So gibt die Nationalratspräsidentin – eigentlich studierte Soziologin – auch eine offensichtlich „private“ strafrechtliche Bewertung ab. Prammer dazu: „Ich gehe von keiner strafrechtlichen Relevanz der Handlungen des betreffenden Mitarbeiters aus. Für Missbrauch der Amtsgewalt fehlt es schon am Vorliegen eines hoheitlichen Handelns und für Verletzung des Amtsgeheimnisses am Tatvorsatz, da der Mitarbeiter aufgrund der Presseberichte nicht vom Vorliegen eines Geheimnisses ausging.“ In völliger Verkennung des Tathergangs, nämlich dass erst durch die Weitergabe von Informationen die Medien über das Auslieferungsbebegehren berichten konnten, exkulpiert Prammer den Täter pauschal. Ob die einzig und allein für die strafrechtliche Bewertung zuständigen Behörden die „strafrechtliche Relevanz“ geprüft haben, verschweigt Prammer hingegen.

Dienstrechtliche Konsequenzen bleiben geheim

Aber nicht nur strafrechtlich bleibt die Bewertung durch die Nationalratspräsidentin unbestimmt und für Dritte nicht nachvollziehbar. Auch dienstrechtlich lässt Prammer die Öffentlichkeit im Ungewissen über tatsächlich erfolgte Konsequenzen für den Täter. „Ich kann Ihnen versichern, dass ich die mir im Rahmen des Dienstrechts notwendig erschienenen Maßnahmen gesetzt habe“, steht in der Anfragebeantwortung. Somit ist auch unklar, ob der Täter tatsächlich zur Rechenschaft gezogen worden ist oder ob man die Angelegenheit auch dienstrechtlich nicht weiter verfolgt hat. Spannend wird dies dann, wenn es zu einer Strafanzeige gegen den involvierten Mitarbeiter, aber auch gegen die untätige Nationalratspräsidentin kommen sollte. Denn dann würden wohl auch die genauen dienstrechtlichen Vorgänge ans Licht kommen.

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